Bundesverdienstorden

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Bundesverdienstorden

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Verdienstorden wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland wie z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.

Die Anregung zur Verleihung des Bundesverdienstordens kann formlos an den Landrat oder die Bezirksregierung erfolgen.

Eine Hilfestellung zur Anregung für die Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier...