Ohne Worte - Gehörlos in Verbindung mit dem
Behördentelefon
Die Nummer 115 bietet den direkten telefonischen Draht in
die öffentliche
Verwaltung. Dabei spielt es keine Rolle,
welche Behörde oder welches Amt für das Anliegen
zuständig ist. Wenn Sie als Bürger Auskünfte
von Behörden außerhalb ihres
Wohnortes brauchen, wählen Sie die 115.
Die Anrufe bei 115 sind kostenpflichtig. Details finden Sie
hier auf der Internetseite des Projektes D115.
Auskünfte für Gehörlose per
Gebärdensprache und Videophonie
Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen
und Bürger haben die Möglichkeit, mittels
Gebärdensprache und Videophonie verlässliche
Auskünfte und Hilfestellungen bei Behördenfragen
auf kommunaler, Landes- und Bundesebene online zu erhalten.
Das 115-Gebärdentelefon überwindet die Barrieren
über einen visuellen Weg mittels so genannter
Gebärden. So wird den Gehörlosen ohne die Hilfe
Dritter die Möglichkeit geboten, einen normalen Dialog
in der ihnen vertrauten Gebärdensprache zu
führen. Das 115-Gebärdentelefon wurde in
Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern
(BMI) und dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) aufgebaut.
So funktioniert der Zugang zu diesem Service
Der Zugang zu diesem Service erfolgt über
Videotelefonie. Der Nutzer benötigt dazu lediglich
einen internetfähigen Computer und einen
SIP-Videoclient, der kostenlose im Internet heruntergeladen
werden kann. Über die sogenannte SIP-Adresse (Session
Initiation Protocol)
"d115@gebaerdentelefon.d115.de" erfolgt der Zugang zum
Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock, einem
Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales, der schon seit 2001 das
Gebärdentelefon des Ministeriums betreut.