Barrierefreies D115

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Ohne Worte - Gehörlos in Verbindung mit dem Behördentelefon

Die Nummer 115 bietet den direkten telefonischen Draht in die öffentliche Logo Behördennummer 115Verwaltung. Dabei spielt es keine Rolle, welche Behörde oder welches Amt für das Anliegen zuständig ist. Wenn Sie als Bürger Auskünfte von Behörden außerhalb ihres Wohnortes brauchen, wählen Sie die 115.


Die Anrufe bei 115 sind kostenpflichtig. Details finden Sie hier auf der Internetseite des Projektes D115.

Auskünfte für Gehörlose per Gebärdensprache und Videophonie

Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mittels Gebärdensprache und Videophonie verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen bei Behördenfragen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene online zu erhalten.
Das 115-Gebärdentelefon überwindet die Barrieren über einen visuellen Weg mittels so genannter Gebärden. So wird den Gehörlosen ohne die Hilfe Dritter die Möglichkeit geboten, einen normalen Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache zu führen. Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgebaut.

So funktioniert der Zugang zu diesem Service

Der Zugang zu diesem Service erfolgt über Videotelefonie. Der Nutzer benötigt dazu lediglich einen internetfähigen Computer und einen SIP-Videoclient, der kostenlose im Internet heruntergeladen werden kann. Über die sogenannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) "d115@gebaerdentelefon.d115.de" erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock, einem Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,  der schon seit 2001 das Gebärdentelefon des Ministeriums betreut.

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