Breitbandausbau im Kreis Lippe
Der lippische Kreistag hat beschlossen, für die
Verbesserung der Breitbandversorgung in Lippe im Rahmen des
Investitionsschwerpunkts Infrastruktur einen Betrag in
Höhe von 1 Mio. Euro aus den Mitteln des
Konjunkturpaketes bereitzustellen. Er folgt damit seiner
strategischen Zielplanung, die im Zielfeld zur Entwicklung
des Wirtschaftsstandorts Lippe schon vor Inkrafttreten des
ZuInvG der Breitbandversorgung einen besonderen Stellenwert
beigemessen hatte. Gegenstand der Überlegungen ist
dabei der Anschluss von bisher unterversorgten
Gewerbegebieten oder ländlichen Ortsteilen, die
ansonsten einer rein wirtschaftlich betrachteten
Maßnahmenplanung der hiesigen Telekomanbieter zum
Opfer fallen würden. Damit behauptet der Kreis Lippe
in der Region eine Ausnahmeposition.
Technik und Recht
Das ZuInvG des Bundes fordert eine nachhaltige Verwendung der
jetzt bereitgestellten Mittel aus dem Konjunkturpaket.
Mittel, welche für die Breitbandversorgung investiert
werden, müssen also einen entsprechend langfristigen
Effekt haben, wenn sie der Zielsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes genügen sollen. Die
Maßnahmen müssen nach diesem Gesetz im kommenden
Jahr abgeschlossen sein, die Rechnungen spätestens im
Jahr 2011 vorliegen. Die Einhaltung dieses Zeitrahmens ist
von größter Bedeutung. Hierdurch dürften
weniger leistungsfähige Netzbetreiber bereits von
vornherein ausgeschlossen sein. Gleichwohl sind im Vorfeld
Überlegungen zur technischen Umsetzung erforderlich, die
im Kreis Lippe jedoch unter dem besonderen Blickwinkel des
ZuInvG zu beurteilen sind. Auf die vieldiskutierte
Vorzeigelösung des Hochsauerlandkreises mittels
Richtfunktechnik sei an dieser Stelle nur am Rande
hingewiesen. Grundsätzlich stehen zur Verbesserung der
Breitbandversorgung mehrere Techniken zur Verfügung, die
je nach Region anders zu beurteilen sind. In Frage kommen
dafür:
-
Telefonkabel (DSL)
-
Glasfaserkabel
-
Funkstrecken
-
Stromkabel
-
Satelittenübertragung
-
UMTS
-
TV-Kabel
Nach dem derzeitigen Stand stellt sich die Glasfasertechnik
als die Lösung dar, mit der auch in mehreren Jahren
noch extrem hohe Informationsraten transportiert werden.
Auch die Nutzung des TV-Kabels stellt hier wohl in Zukunft
ausreichende Bandbreiten zur Verfügung. Ob dies auch
bei Funktechnik der Fall sein wird, ist dagegen eher
zweifelhaft. Für eine Förderung aus Mitteln des
Konjunkturpaktes können jedenfalls nur solche
Techniken zum Einsatz kommen, die eine gewisse
Nachhaltigkeit belegen können, die also auch in
mehreren Jahren den dann erforderlichen Datenraten noch
genügen können.
Konkretes Ausbauprogramm für Lippe
Als ersten Schritt hat der Kreis Lippe eine
Abfrage bei allen lippischen Städten und Gemeinden
durchgeführt, wo eine unzureichende
Breitbandversorgung bekanntermaßen zu
Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Betätigung in
Industrie- oder Gewerbegebiete bzw. bei einzelnen
Gewerbetreibenden oder zu Beschwerden betroffener
Privatnutzer geführt hat. In der späteren
Umsetzung wird der Kreis Lippe sowohl gewerbliche wie auch
private Nachfragen möglichst gleichberechtigt
bedienen. Die Verteilung der nun durch den Kreis Lippe
forcierten Anschlussgebiete innerhalb des Kreisgebietes
erfolgt anhand eines selbst entwickelten
Kriterienkataloges, dem folgende Überlegungen zugrunde
liegen:
Wie stellt sich die aktuelle Breitbandversorgung dar?
Ist in dem Anschlussgebiet in absehbarer Zeit mit einer
ausreichenden Breitbandversorgung zu rechnen?
Wie hoch sind die Kosten für die konkreten
Maßnahmen?
Wieviele Nutzer/Haushalte werden von dem Anschluss
profitieren?
Wie stellt sich die demografische und infrastrukturelle
Situation des Ortsteils dar?
Ist von der Maßnahme eine Initialwirkung für
umliegende Gebiete zu erwarten?
Anhand dieses Kriterienkataloges hat der Kreis Lippe
gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein
Ausbauprogramm zur Breitbandversorgung in Lippe erarbeitet.
Weiteres Vorgehen
Für sämtliche
Ausbaumaßnahmen zur besseren Breitbandversorgung in
Lippe übernimmt der Kreis die Ausschreibung der nun
erforderlichen Maßnahmen. Dabei handelt es sich
angesichts des besonderen Ausschreibungsgegenstandes um
eine Art besonderen Anbieterwettbewerbs. Der
Ausschreibungstext enthält Aussagen zur
räumlichen Ausdehnung des zu versorgenden Gebietes,
den geforderten Mindestgeschwindigkeiten im Up- und
Download, der Nachhaltigkeit der jeweiligen Technik sowie
der Mindestverfügbarkeit des Netzzuganges. Es erfolgt
eine bevorzugte Behandlung von Bietern, welche regional
ansässigen Unternehmern die Teilnahme an ihren eigenen
Ausschreibungen für die Tiefbauarbeiten
ermöglichen. Die Leistungsfähigkeit des Anbieters
muss den rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten im Rahmen der
Mittelverwendungsfrist annehmen lassen.
Anschließend erfolgt der Abschluss von
Kooperationsverträgen mit dem oder den Anbietern, die
den vorgenannten Kriterien am ehesten entsprechen. Da die
Ausschreibung projektweise erfolgt, können unter
Umständen verschiedene Anbieter im Kreisgebiet zum
Zuge kommen. Im Anschluss wird der zum Zuge gekommene
Bieter seinerseits die Tiefbauarbeiten ausschreiben. Diese
sind maßgeblich für die Bestimmung der
Wirtschaftlichkeitslücke und die Ausschreibung. Die
Kabelverlegung beispielsweise an freier Strecke in einem
Straßenseitengraben ist erheblich weniger
aufwändig als innerorts unter einem gepflasterten
Gehweg. Die bereits laufende Ausschreibung sollte in etwa 6
bis 8 Wochen zum Abschluss von Kooperationsverträgen
führen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in
zirka einem Jahr nach Vertragsabschluss beendet sein
werden.
Weitere Infos zum Breitband-Ausbau im Kreis Lippe gibt's
bei Ulrich Stephanides unter Telefon 05231/62-594.