Breitbandausbau in Lippe

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Breitbandausbau im Kreis Lippe


Der lippische Kreistag hat beschlossen, für die Verbesserung der Breitbandversorgung in Lippe im Rahmen des Investitionsschwerpunkts Infrastruktur einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes bereitzustellen. Er folgt damit seiner strategischen Zielplanung, die im Zielfeld zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Lippe schon vor Inkrafttreten des ZuInvG der Breitbandversorgung einen besonderen Stellenwert beigemessen hatte. Gegenstand der Überlegungen ist dabei der Anschluss von bisher unterversorgten Gewerbegebieten oder ländlichen Ortsteilen, die ansonsten einer rein wirtschaftlich betrachteten Maßnahmenplanung der hiesigen Telekomanbieter zum Opfer fallen würden. Damit behauptet der Kreis Lippe in der Region eine Ausnahmeposition.

 

Technik und Recht

 

Das ZuInvG des Bundes fordert eine nachhaltige Verwendung der jetzt bereitgestellten Mittel aus dem Konjunkturpaket. Mittel, welche für die Breitbandversorgung investiert werden, müssen also einen entsprechend langfristigen Effekt haben, wenn sie der Zielsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes genügen sollen. Die Maßnahmen müssen nach diesem Gesetz im kommenden Jahr abgeschlossen sein, die Rechnungen spätestens im Jahr 2011 vorliegen. Die Einhaltung dieses Zeitrahmens ist von größter Bedeutung. Hierdurch dürften weniger leistungsfähige Netzbetreiber bereits von vornherein ausgeschlossen sein. Gleichwohl sind im Vorfeld Überlegungen zur technischen Umsetzung erforderlich, die im Kreis Lippe jedoch unter dem besonderen Blickwinkel des ZuInvG zu beurteilen sind. Auf die vieldiskutierte Vorzeigelösung des Hochsauerlandkreises mittels Richtfunktechnik sei an dieser Stelle nur am Rande hingewiesen. Grundsätzlich stehen zur Verbesserung der Breitbandversorgung mehrere Techniken zur Verfügung, die je nach Region anders zu beurteilen sind. In Frage kommen dafür:
  • Telefonkabel (DSL)
  • Glasfaserkabel
  • Funkstrecken
  • Stromkabel
  • Satelittenübertragung
  • UMTS
  • TV-Kabel

Nach dem derzeitigen Stand stellt sich die Glasfasertechnik als die Lösung dar, mit der auch in mehreren Jahren noch extrem hohe Informationsraten transportiert werden. Auch die Nutzung des TV-Kabels stellt hier wohl in Zukunft ausreichende Bandbreiten zur Verfügung. Ob dies auch bei Funktechnik der Fall sein wird, ist dagegen eher zweifelhaft. Für eine Förderung aus Mitteln des Konjunkturpaktes können jedenfalls nur solche Techniken zum Einsatz kommen, die eine gewisse Nachhaltigkeit belegen können, die also auch in mehreren Jahren den dann erforderlichen Datenraten noch genügen können.

 

Konkretes Ausbauprogramm für Lippe

 

Als ersten Schritt hat der Kreis Lippe eine Abfrage bei allen lippischen Städten und Gemeinden durchgeführt, wo eine unzureichende Breitbandversorgung bekanntermaßen zu Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Betätigung in Industrie- oder Gewerbegebiete bzw. bei einzelnen Gewerbetreibenden oder zu Beschwerden betroffener Privatnutzer geführt hat. In der späteren Umsetzung wird der Kreis Lippe sowohl gewerbliche wie auch private Nachfragen möglichst gleichberechtigt bedienen. Die Verteilung der nun durch den Kreis Lippe forcierten Anschlussgebiete innerhalb des Kreisgebietes erfolgt anhand eines selbst entwickelten Kriterienkataloges, dem folgende Überlegungen zugrunde liegen:

Wie stellt sich die aktuelle Breitbandversorgung dar?

Ist in dem Anschlussgebiet in absehbarer Zeit mit einer ausreichenden Breitbandversorgung zu rechnen?

Wie hoch sind die Kosten für die konkreten Maßnahmen?

Wieviele Nutzer/Haushalte werden von dem Anschluss profitieren?

Wie stellt sich die demografische und infrastrukturelle Situation des Ortsteils dar?

Ist von der Maßnahme eine Initialwirkung für umliegende Gebiete zu erwarten?

Anhand dieses Kriterienkataloges hat der Kreis Lippe gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Ausbauprogramm zur Breitbandversorgung in Lippe erarbeitet.

Weiteres Vorgehen

Für sämtliche Ausbaumaßnahmen zur besseren Breitbandversorgung in Lippe übernimmt der Kreis die Ausschreibung der nun erforderlichen Maßnahmen. Dabei handelt es sich angesichts des besonderen Ausschreibungsgegenstandes um eine Art besonderen Anbieterwettbewerbs. Der Ausschreibungstext enthält Aussagen zur räumlichen Ausdehnung des zu versorgenden Gebietes, den geforderten Mindestgeschwindigkeiten im Up- und Download, der Nachhaltigkeit der jeweiligen Technik sowie der Mindestverfügbarkeit des Netzzuganges. Es erfolgt eine bevorzugte Behandlung von Bietern, welche regional ansässigen Unternehmern die Teilnahme an ihren eigenen Ausschreibungen für die Tiefbauarbeiten ermöglichen. Die Leistungsfähigkeit des Anbieters muss den rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten im Rahmen der Mittelverwendungsfrist annehmen lassen.

Anschließend erfolgt der Abschluss von Kooperationsverträgen mit dem oder den Anbietern, die den vorgenannten Kriterien am ehesten entsprechen. Da die Ausschreibung projektweise erfolgt, können unter Umständen verschiedene Anbieter im Kreisgebiet zum Zuge kommen. Im Anschluss wird der zum Zuge gekommene Bieter seinerseits die Tiefbauarbeiten ausschreiben. Diese sind maßgeblich für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke und die Ausschreibung. Die Kabelverlegung beispielsweise an freier Strecke in einem Straßenseitengraben ist erheblich weniger aufwändig als innerorts unter einem gepflasterten Gehweg. Die bereits laufende Ausschreibung sollte in etwa 6 bis 8 Wochen zum Abschluss von Kooperationsverträgen führen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in zirka einem Jahr nach Vertragsabschluss beendet sein werden.

Weitere Infos zum Breitband-Ausbau im Kreis Lippe gibt's bei Ulrich Stephanides unter Telefon 05231/62-594.