Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist seit dem sogenannten
"Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes
(BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209 u.a. =
BVerfGE 65, 1 ff.) durch mehrere Gesetze gestärkt
worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit festgestellt,
dass aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
jeder Einzelne das Recht hat, grundsätzlich selbst zu
entscheiden, wann und in welchem Umfang andere von seinen
persönlichen Lebenssachverhalten erfah-ren sollen
(Recht auf "informationelle Selbstbestimmung").
Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union haben
inzwischen Bund und Länder ihre jeweiligen
Datenschutzgesetze geändert und dadurch die Rechtslage
vereinheitlicht.
Für
Behörden im Land Nordrhein-Westfalen gilt in erster
Linie das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).
Dies sieht unter anderem den behördlichen
Datenschutzbeauftragten als interne Kontrollinstanz
für den Datenschutz vor. Die Stellung
des behördlichen Datenschutzbeauftragten innerhalb der
Behörde und seine Aufgaben ergeben sich unmittelbar
aus dem DSG NRW.
Der Datenschutzbeauftragte der
Kreisverwaltung Lippe ist der Verwaltungsführung
unmittelbar unterstellt und weisungsfrei. Er
unterstützt die Behörde bei der Sicherstellung
des Datenschutzes. Insbesondere sind ihm folgende Aufgaben
durch das Gesetz übertragen:
-
Beratung der Dienststellen beim Einsatz von
Informationstechnik (IT),
-
Unterstützung des Personalrates bei der Verarbeitung
von Personaldaten,
-
Mitwirkung bei internen Regelungen und Maßnahmen
zum Datenschutz,
-
Kontrolle der Verwaltung auf Einhaltung des
Datenschutzes,
-
Information aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Behörde über die rechtlichen Bestimmungen,
-
Vorabkontrolle von IT-Verfahren vor ihrem Einsatz,
-
Führen eines Verzeichnisses über alle
eingesetzten IT-Verfahren (Verfahrensver-zeichnis) sowie
-
Auskünfte an Personen über deren gespeicherte
Daten.
Jeder kann sich in Angelegenheiten des Datenschutzes
unmittelbar an den Datenschutzbe-auftragten wenden. Der
Beauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre Ansprechpartner für die Kreisverwaltung Lippe
finden sie rechts auf dieser Seite.