Datenschutzbeauftragter

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Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist seit dem sogenannten "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209 u.a. = BVerfGE 65, 1 ff.) durch mehrere Gesetze gestärkt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit festgestellt, dass aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes jeder Einzelne das Recht hat, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang andere von seinen persönlichen Lebenssachverhalten erfah-ren sollen (Recht auf "informationelle Selbstbestimmung").

Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union haben inzwischen Bund und Länder ihre jeweiligen Datenschutzgesetze geändert und dadurch die Rechtslage vereinheitlicht.

Für Behörden im Land Nordrhein-Westfalen gilt in erster Linie das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).
Dies sieht unter anderem den behördlichen Datenschutzbeauftragten als interne Kontrollinstanz für den Datenschutz vor.
Die Stellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten innerhalb der Behörde und seine Aufgaben ergeben sich unmittelbar aus dem DSG NRW.

Der Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Lippe ist der Verwaltungsführung unmittelbar unterstellt und weisungsfrei. Er unterstützt die Behörde bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Insbesondere sind ihm folgende Aufgaben durch das Gesetz übertragen:

  • Beratung der Dienststellen beim Einsatz von Informationstechnik (IT),
  • Unterstützung des Personalrates bei der Verarbeitung von Personaldaten,
  • Mitwirkung bei internen Regelungen und Maßnahmen zum Datenschutz,
  • Kontrolle der Verwaltung auf Einhaltung des Datenschutzes,
  • Information aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde über die rechtlichen Bestimmungen,
  • Vorabkontrolle von IT-Verfahren vor ihrem Einsatz,
  • Führen eines Verzeichnisses über alle eingesetzten IT-Verfahren (Verfahrensver-zeichnis) sowie
  • Auskünfte an Personen über deren gespeicherte Daten.

Jeder kann sich in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Datenschutzbe-auftragten wenden. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 
Ihre Ansprechpartner für die Kreisverwaltung Lippe finden sie rechts auf dieser Seite.

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Datenschutzbeauftragter

Bernd Sonnenberg
Zimmer: 499
Telefon: 05231/62-499
Kontakt aufnehmen



Stellvertretender Datenschutzbeauftragter

Wilfried Diekmann
Zimmmer: 489
Telefon: 05231/62-489
Kontakt aufnehmen

Weiterführende Links:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW: LDI.NRW
Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz