Revision / Recht
Rechnungsprüfung
-
Kontrollinstrument des Kreistages
-
dem Kreistag unmittelbar unterstellt und unabhängig
von der Verwaltung
Wir prüfen und beraten Dienststellen der
Kreisverwaltung:
-
Prüfung, ob bei den Einnahmen und Ausgaben nach den
Vorschriften verfahren wird
-
Prüfung von DV-Programmen
-
wirtschaftliches und zweckmäßiges Handeln der
Verwaltung
-
Die Prüfung der Betätigung des Kreises als
Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in
Gesellschaften oder Vereinigungen des privaten Rechts
-
Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen
-
Informationstechnik und Software.
Datenschutz
-
Datenschutzbeauftragter, der Verwaltungsführung
unmittelbar unterstellt.
Gesetzliche Aufgaben aufgrund des Datenschutzgesetzes NRW:
-
Beratung des Kreises Lippe beim Einsatz von
Informationstechnik (IT)
-
Führen eines Verzeichnisses über alle
eingesetzten IT-Verfahren (Verfahrensverzeichnis)
-
Informieren der Beschäftigten über die
rechtlichen Bestimmungen
-
Auskünfte an Personen über deren gespeicherte
Daten
-
Die Dienststellen beim Umgang mit personenbezogenen Daten
beaufsichtigen
... und noch vieles mehr. Siehe auch hier.
Kommunalaufsicht
-
Untere staatliche Verwaltungsbehörde für das
Land Nordrhein-Westfalen
-
Teil der Staatsaufsicht über die
Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden
Die Kommunalaufsicht wird im Gegensatz zur Fach- und
Sonderaufsicht (z.B. Schulaufsicht) als allgemeine
Rechtsaufsicht ausgeübt und ausschließlich im
öffentlichen Interesse tätig. Um ihrer
Schutzfunktion gerecht zu werden und um Rechtsfehler zu
vermeiden, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten die
vorbeugende Beratung der kreisangehörigen Kommunen. Die
Kommunalaufsicht
-
überwacht die Gesetzmäßigkeit des
Handelns der Kommunen bei der Erfüllung ihrer
öffentlich-rechtlichen Aufgaben
-
verfügt über ein umfassendes Unterrichtungs-
und Prüfungsrecht über alle Vorgänge
-
kann ein Beanstandungs- und Aufhebungsrecht ausüben.
Wahlen
-
Kreiswahlleiter für allgemeine öffentlichen
Wahlen
Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen werden in
erster Linie von den Städten und Gemeinden
durchgeführt. Dort werden die Wählerverzeichnisse
geführt und die Wahllokale eingerichtet. Wir
-
unterstützen die Städte und Gemeinden beim
Vorbereiten und Durchführen dieser Wahlen
-
koordinieren den Ablauf
-
sammeln die Ergebnisse im Wahlkreis und übermitteln
sie an den Landeswahlleiter
-
beraten in wahlrechtlichen Fragen
-
teilen die Wahlkreise für die Kreistagswahl ein.
Submissionen
-
Zentrale Submissionsstelle
Jedes Jahr werden vom Kreis Lippe für mehrere Millionen
Euro Aufträge an Unternehmen, Firmen und Betriebe
vergeben. Zur Sicherstellung eines korrekten Verfahrens und
zur Vorbeugung vor möglichen Korruptionshandlungen ist
die zentrale Submissionsstelle eingerichtet worden. Des
weiteren wird hier eine umfangreiche Beratung für die
Vergabestellen des Kreises, aber auch für die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden und für
private Beteiligte in Vergabeverfahren geleistet.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
-
Prüfung der Submissionsunterlagen und des
vorgesehenen Vergabeverfahrens (öffentlich,
beschränkt)
-
Prüfung/Ergänzung des Bieterkreises bei
beschränkten Vergaben
-
Versand der Submissionsunterlagen
-
Durchführung des Submissionstermins (Öffnen der
Angebote)
-
Feststellung und Protokollierung des Ergebnisses.
Korruptionsvorbeugung
Im Rahmen ihres gesetzlichen Prüfauftrags obliegt der
örtlichen Rechnungsprüfung auch die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung, so unter
anderem ob und welche Maßnahmen zur
Korruptionsvorbeugung umgesetzt wurden.
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in
Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)
verpflichtet auch die Kreise zu bestimmten
Vorbeugemaßnahmen (wie Festlegung
korruptions-gefährdeter Bereiche, Vier-Augen-Prinzip,
Stellenrotation und vieles mehr).
In der Revision des Kreises werden insoweit koordinierende
Aufgaben wahrgenommen. Des weiteren berät sie die
unterstehenden Körperschaften über
Möglichkeiten zur Korruptions-prävention und
Aufdeckung von Verfehlungen.
Rechtsangelegenheiten
Vertretung des Kreises vor Gericht
Das Fachgebiet Recht ist verantwortlich für die
Vertretung des Kreises vor den unter- schiedlichsten
Gerichten (insbesondere Zivil-, Arbeits- und
Verwaltungsgerichte). Das geschieht entweder durch die
eigenen Juristen oder aber durch die Vermittlung und
Steuerung der Arbeit vom Kreis bevollmächtigter
Rechtsanwälte (soweit z.B. in bestimmten
Gerichtsverfahren sog. Anwaltszwang besteht).
Rechtsberatung

Eine zweite wichtige Aufgabe ist
die Rechtsberatung des Verwaltungsvorstands und anderer
Stellen und Mitarbeiter des Kreises. Sie dient
gleichermaßen dem Interesse der Bürger und der
Verwaltung, denn die Rechtsberatung soll dazu beitragen, dass
alle Maßnahmen und Entscheidungen auch rechtlich
uneingeschränkt ordnungsgemäß sind, um so
nach Möglichkeit aufwendige und alle Beteiligten
belastende gerichtliche Überprüfungsverfahren von
Anfang an zu vermeiden. Rechtlich besonders schwierige
Verwaltungsvorgänge werden darüber hinaus vom
Fachgebiet Recht selbst bearbeitet.
Bearbeitung von Schadensfällen
Schließlich werden den Kreis betreffende
Schadensfälle bearbeitet, nämlich Unfälle von
Mitarbeitern, von Mitarbeitern verursachte (eigene)
Schäden des Kreises und vor allem Schädigungen
Dritter (Bürger) infolge fehlerhafter Arbeit von
Kreismitarbeitern (sog. Haftpflichtschäden).
Noch Fragen ?
Schreiben Sie
uns.