Frauenförderplan

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Frauenförderplan für Lehrerinnen an Grundschulen

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden.

Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten  erstellt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan.

Den Frauenförderplan des Schulamtes für den Kreis Lippe für die LehrerInnen an Grundschulen -Zeitraum 2010 - 2012 - finden Sie hier:

Frauenförderplan

 

Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen:

Gleichstellungsbeauftragte beim Schulamt für den Kreis Lippe,

Frau Simone Kropp

Schulleiterin der Grundschule Leopoldshöhe Süd

Telefon: 05202/980810

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