Schulschiedsstelle

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Schulschiedsstellen - "Schüler setzen Grenzen"

Bei den Schulschiedsstellen "Schüler setzen Grenzen" handelt es sich um eine Idee des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, dass als Pilotprojekt eingeführt wurde.

Flyer "Schulschiedstelle - SchülerInnen setzen Grenzen"

Welches Ziel soll mit dem Pilotprojekt erreicht werden?

Stören im Unterricht, Raufereien auf dem Schulhof, Sachbeschädigungen, Pöbeleien und Beleidigungen gegen Lehrpersonal und Mitschüler. Diese und weitere Beispiele beeinträchtigen in vielen Fällen das Klassenklima und den Unterrichtsablauf, sondern können auch zum Ausgangspunkt für Jugendgewalt und Jugendkriminalität werden. Derartigem Verhalten will die Landesregierung konsequent entgegentreten und soziales Verhalten nachdrücklich einfordern.

Erzieherisches Einwirken durch Lehrer Eltern und Gesetze erreichen nicht bei allen Schülerinnen und Schülern das gewünschte Ziel. Forschungsergebnisse beweisen, dass der positive Einfluss Gleichaltriger oft mehr erreichen kann als die Einwirkung Erwachsener.

Seit dem Schuljahr 2007/2008 hat die Landesregierung das Pilotprojekt "Schulschiedsstelle" gestartet. Das ist eine Gruppe von gleichaltrigen Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schulformen der lippischen Schulen. geschaffen, Sie greifen ein, wenn Schulleitungen ihnen Fälle von Regelverletzungen übergeben. Die Mitglieder dieser Gremien wollen Schülerinnen und Schülern durch ihre Stellungsnahme und zumeist auch durch Aussprechen einer Sanktion verdeutlichen, dass auch sie als Gleichaltrige das Brechen von Regeln - seien es Gesetze, Vereinbarungen oder Regeln des menschlichen Miteinander - nicht akzeptieren.

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Wer sind die Mitglieder der Schulschiedsstellen?

Eine Schulschiedsstelle setzt sich aus mindestens drei ca. 15 - 18-jährigen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen zusammen, die in Seminaren für diese Aufgabe vorbereitet wurden. Sie haben die Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennen gelernt, Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.

Diese Schülerinnen und Schüler sind motiviert, anderen Kindern und Jugendlichen zu helfen, indem sie ihr Rechts- und Verantwortungsbewusstsein schärfen und dazu klare Grenzen aufzeigen.

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Wann werden Schulschiedsstellen tätig?
 
Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden wenn,

  • es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen geht
  • der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen
  • die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW (§ 53) ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.

Die Schulschiedsstelle ersetzt kein Strafverfahren und kann nur aktiv werden, wenn das Fehlverhalten nicht der Staatsanwaltschaft vorliegt. Es wird nur verhandelt, wenn der/die Beschuldigte und die Eltern sich damit einverstanden erklären und die Schulleitung den Fall übergibt. Beschuldigte können von sich aus der Schulleitung die Anrufung der Schulschiedsstelle vorschlagen.

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Welche Fälle können vor einer Schulschiedsstelle verhandelt werden?

Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen:

  • Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, Belästigungen, sexuell motiviertes, die Würde anderer herabsetzendes Verhalten
  • Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften, wie z.B. Beschimpfungen, Verleumdung, Bedrohung, körperliche Angriffe
  • Beschädigung von Eigentum der Schule oder der Mitschüler, Verschmutzung, Einbringen von Viren in die EDV, Beschädigung von Schulmaterial, Kleidung o.ä. von Mitschülern
  • Missachten der Schulordnung, wie z.B. Missachten eines Handyverbots, Verlassen des Schulgeländes, Rauchen oder Alkohol auf dem Schulgelände
  • Rangeleien am Schulbus
  • unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.

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Welche Sanktionen können die Schulschiedsstellen verhängen?

Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihre Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein:

  • eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich
  • Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden z.B. Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä.
  • Schadensersatz aus dem Taschengeld
  • Handy-Verbot
  • Schriftliche Ausarbeitung zum Thema des Fehlverhaltens
  • Besuch einer mit ähnlichen Vorfällen befassten Beratungsstelle

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Wer nimmt an den Verhandlungen der Schulschiedsstelle teil?

Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge mit beratender Funktion anwesend. Die Eltern der oder des Beschuldigten können anwesend sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

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Die Ansprechpartner/innen der Schulschiedsstelle Kreis Lippe sind:

Koordination und Leitung:                                  Sachbearbeitung:
Schulrat Hans-Werner Rüther                            Manfred Strate
Schulamt für den Kreis Lippe                             Schulamt für den Kreis Lippe
Tel. 05231/624741                                            Tel: 05231/624730

Hans-werner.ruether@kreis-lippe.de                  m.strate@kreis-lippe.de

Betreuender Sozialarbeiterinnen sind: 

Ellen Hagemeister-Pankok                                   Bianca Schmidtpeter
Hauptschule Horn-Bad Meinberg                         Hauptschule Bad Lippspringe
                                                                                              -Schlangen
Tel. 05234/202510                                              Tel: 05252/935321

Hier finden Sie das Formular für die Überweisung einer Regelübertretung an die Schulschiedstelle beim Schulamt für den Kreis Lippe