Schulschiedsstellen - "Schüler setzen
Grenzen"
Bei den Schulschiedsstellen "Schüler setzen Grenzen"
handelt es sich um eine Idee des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung NRW, dass als Pilotprojekt
eingeführt wurde.
Flyer "Schulschiedstelle -
SchülerInnen setzen Grenzen"
Welches Ziel soll mit dem Pilotprojekt erreicht
werden?
Stören im Unterricht, Raufereien auf dem Schulhof,
Sachbeschädigungen, Pöbeleien und Beleidigungen
gegen Lehrpersonal und Mitschüler. Diese und weitere
Beispiele beeinträchtigen in vielen Fällen das
Klassenklima und den Unterrichtsablauf, sondern können
auch zum Ausgangspunkt für Jugendgewalt und
Jugendkriminalität werden. Derartigem Verhalten will die
Landesregierung konsequent entgegentreten und soziales
Verhalten nachdrücklich einfordern.
Erzieherisches Einwirken durch Lehrer Eltern und Gesetze
erreichen nicht bei allen Schülerinnen und
Schülern das gewünschte Ziel.
Forschungsergebnisse beweisen, dass der positive Einfluss
Gleichaltriger oft mehr erreichen kann als die Einwirkung
Erwachsener.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 hat die Landesregierung das
Pilotprojekt "Schulschiedsstelle" gestartet. Das ist eine
Gruppe von gleichaltrigen Schülerinnen und
Schülern der verschiedenen Schulformen der lippischen
Schulen. geschaffen, Sie greifen ein, wenn Schulleitungen
ihnen Fälle von Regelverletzungen übergeben. Die
Mitglieder dieser Gremien wollen Schülerinnen und
Schülern durch ihre Stellungsnahme und zumeist auch
durch Aussprechen einer Sanktion verdeutlichen, dass auch
sie als Gleichaltrige das Brechen von Regeln - seien es
Gesetze, Vereinbarungen oder Regeln des menschlichen
Miteinander - nicht akzeptieren.
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Wer sind die Mitglieder der
Schulschiedsstellen?
Eine Schulschiedsstelle setzt sich aus mindestens drei ca.
15 - 18-jährigen Schülerinnen und Schülern
verschiedener Schulformen zusammen, die in Seminaren
für diese Aufgabe vorbereitet wurden. Sie haben die
Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennen gelernt,
Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit
Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.
Diese Schülerinnen und Schüler sind motiviert,
anderen Kindern und Jugendlichen zu helfen, indem sie ihr
Rechts- und Verantwortungsbewusstsein schärfen und
dazu klare Grenzen aufzeigen.
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Wann werden Schulschiedsstellen tätig?
Schulschiedsstellen können von der Schulleitung
angerufen werden wenn,
-
es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld
oder zwischen Schülerinnen und Schülern
verschiedener Schulen geht
-
der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als
Maßnahmen von Erwachsenen
-
die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst
nach dem Schulgesetz NRW (§ 53) ahnden will, sondern
ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.
Die Schulschiedsstelle ersetzt kein Strafverfahren und kann
nur aktiv werden, wenn das Fehlverhalten nicht der
Staatsanwaltschaft vorliegt. Es wird nur verhandelt, wenn
der/die Beschuldigte und die Eltern sich damit
einverstanden erklären und die Schulleitung den Fall
übergibt. Beschuldigte können von sich aus der
Schulleitung die Anrufung der Schulschiedsstelle
vorschlagen.
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Welche Fälle können vor einer
Schulschiedsstelle verhandelt werden?
Zu den Regelverstößen, die vor den
Schulschiedsstellen verhandelt werden können,
zählen:
-
Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B.
Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, Belästigungen,
sexuell motiviertes, die Würde anderer
herabsetzendes Verhalten
-
Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften, wie z.B.
Beschimpfungen, Verleumdung, Bedrohung, körperliche
Angriffe
-
Beschädigung von Eigentum der Schule oder der
Mitschüler, Verschmutzung, Einbringen von Viren in
die EDV, Beschädigung von Schulmaterial, Kleidung
o.ä. von Mitschülern
-
Missachten der Schulordnung, wie z.B. Missachten eines
Handyverbots, Verlassen des Schulgeländes, Rauchen
oder Alkohol auf dem Schulgelände
-
Rangeleien am Schulbus
-
unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.
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Welche Sanktionen können die
Schulschiedsstellen verhängen?
Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem
Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten
ihre Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können
sein:
-
eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich
-
Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden z.B.
Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä.
-
Schadensersatz aus dem Taschengeld
-
Handy-Verbot
-
Schriftliche Ausarbeitung zum Thema des Fehlverhaltens
-
Besuch einer mit ähnlichen Vorfällen befassten
Beratungsstelle
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Wer nimmt an den Verhandlungen der
Schulschiedsstelle teil?
Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben
dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder
ein Sozialpädagoge mit beratender Funktion anwesend.
Die Eltern der oder des Beschuldigten können anwesend
sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die
Verhandlungen sind nicht öffentlich.
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Die Ansprechpartner/innen der Schulschiedsstelle Kreis
Lippe sind:
Koordination und
Leitung: Sachbearbeitung:
Schulrat Hans-Werner
Rüther Manfred
Strate
Schulamt für den Kreis
Lippe Schulamt
für den Kreis Lippe
Tel.
05231/624741 Tel:
05231/624730
Hans-werner.ruether@kreis-lippe.de m.strate@kreis-lippe.de
Betreuender Sozialarbeiterinnen sind:
Ellen
Hagemeister-Pankok Bianca
Schmidtpeter
Hauptschule Horn-Bad
Meinberg Hauptschule
Bad Lippspringe
-Schlangen
Tel.
05234/202510 Tel:
05252/935321
Hier finden Sie das Formular für
die Überweisung einer Regelübertretung an die
Schulschiedstelle beim Schulamt für den Kreis Lippe