Sonderpädagogische
Förderung
Schülerinnen
und Schüler, die wegen ihrer körperlichen,
seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres
erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am
Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können,
werden nach ihrem individuellen Bedarf
sonderpädagogisch gefördert.
Vom
Schulamt für den Kreis Lippe wird auf Antrag der
Eltern oder Schule über den sonderpädagogischen
Förderbedarf, Förderschwerpunkte und
Förderort entschieden. Hierfür holen wir uns ein
sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches
Gutachten der Gesundheitsbehörde ein und beteiligen
die Eltern.
Orte der
sonderpädagogischen Förderung sind allgemeine
Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppe),
Förderschulen, sonderpädagogische
Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs und Schulen
für Kranke.
Hier
finden Sie die Antragsunterlagen:
VO-Antrag der Schule-Stand 08_09_2005.doc
Ihre
Ansprechpartnerinnen für die sonderpädagogische
Förderung sind
Frau Birgit
Kreuzmann
Telefon
05231 / 62-4640 (vormittags)
E-Mail
Fax 05231 /
63011 9603
Frau Anika
Osterhage
Telefon
05231 / 62-4731(vormittags)
E-Mail
Fax 05231
/ 63011 3008