Sonderpädagogischer Förderbedarf

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Sonderpädagogische Förderung

                              

Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

Vom Schulamt für den Kreis Lippe wird auf Antrag der Eltern oder Schule über den sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort entschieden. Hierfür holen wir uns ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der Gesundheitsbehörde ein und beteiligen die Eltern.

Orte der sonderpädagogischen Förderung sind allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppe), Förderschulen, sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs und Schulen für Kranke.

Hier finden Sie die Antragsunterlagen:
VO-Antrag der Schule-Stand 08_09_2005.doc

Ihre Ansprechpartnerinnen für die sonderpädagogische Förderung sind

                            

Frau Birgit Kreuzmann

Telefon 05231 / 62-4640 (vormittags)

E-Mail

Fax 05231 / 63011 9603

 

Frau Anika Osterhage

Telefon 05231 / 62-4731(vormittags)

E-Mail

Fax 05231 / 63011 3008

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