Aufgaben als Schulträger

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Aufgaben als Schulträger

Das Land NRW ist über das Ministerium für Schule und Weiterbildung für die so genannten inneren Schulangelegenheiten und die Lehrkräfte zuständig. Diese Aufgaben nimmt vor Ort jeweils das Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde wahr.

Für die so genannten äußeren Schulangelegenheiten ist jedoch der Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" tätig. Zu den "klassischen" Schulträgeraufgaben gehören insbesondere,

  • die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten,
  • das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und - Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen
  • und Schulentwicklungspläne aufzustellen und umzusetzen.

Der EBS versteht sich als Teil seiner Bildungseinrichtungen und folgt im Sinne einer erweiterten Schulträgerschaft dem Leitgedanken, Schule als Ganzes zu sehen, zu planen und zu betreiben. Gemeinsam mit seinen Einrichtungen wirkt er außerdem aktiv an der Weiterentwicklung der Bildungssysteme mit getreu dem Motto:

Wir investieren in Bildung - Bildung schafft Zukunft

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11

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