Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Sondervermögen
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Eigenbetrieb Schulen
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Aufgaben als Schulträger
Aufgaben als Schulträger
Das Land NRW ist über das Ministerium
für Schule und Weiterbildung für die so
genannten inneren
Schulangelegenheiten und die Lehrkräfte
zuständig. Diese Aufgaben nimmt vor Ort
jeweils das Schulamt als untere
Schulaufsichtsbehörde wahr.
Für die so genannten äußeren
Schulangelegenheiten ist jedoch der Eigenbetrieb "Schulen
des Kreises Lippe" tätig. Zu den
"klassischen" Schulträgeraufgaben gehören
insbesondere,
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die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen,
Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten,
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das für die Schulverwaltung notwendige Personal und
eine am allgemeinen Stand der Technik und -
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen
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und Schulentwicklungspläne
aufzustellen und umzusetzen.
Der EBS versteht sich als Teil seiner
Bildungseinrichtungen und folgt im Sinne einer erweiterten
Schulträgerschaft dem Leitgedanken, Schule als Ganzes
zu sehen, zu planen und zu betreiben. Gemeinsam mit seinen
Einrichtungen wirkt er außerdem aktiv an der
Weiterentwicklung der Bildungssysteme mit getreu dem Motto:
Wir investieren in Bildung - Bildung schafft
Zukunft
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An den vier Berufskollegs des Kreises Lippe gibt es Informationen über die vielen unterschiedlichen Bildungsangebote, eine persönliche Laufbahnberatung und die Möglichkeit, sich gleich anzumelden.
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