Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Sondervermögen
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Eigenbetrieb Straßen
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Jahresabschluss
Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb wird als wirtschaftlich eigenständige
Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den
Bestimmungen der Kreisordnung, der Gemeindeordnung und der
Eigenbetriebsverordnung NRW sowie den Bestimmungen der
Betriebssatzung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW
geführt. Er ist verpflichtet, einen Jahresabschluss
sowie einen Lagebericht aufzustellen und nach § 106 GO
NRW prüfen zu lassen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB unter Beachtung der §§ 21
bis 24 EigVO NRW.
Der Jahresabschluss gliedert sich in Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechung, Anhang, Anlagennachweis und Lagebericht.
Ansprechpartner:
Benjamin Kramer
Zimmer: 648
Telefon: 05231/62-6480