Mitbenutzung an Kreisstraßen
Rechtsgrundlage:
§ 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG
NRW)
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet
für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver-
und Entsorgung.
Es gibt mehrere Arten von Mitbenutzungen, die
häufigsten sind
• die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser-
oder Abwasserleitungen oder
• die Verlegung von Telekom-Leitungen im
Straßengebiet
Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die z.T.
gebührenpflichtige Erlaubnis.
Erteilung einer Erlaubnis:
Die Erlaubnis wird nach sachlicher und rechtlicher
Prüfung erteilt, sofern keine Gründe dagegen
sprechen. Zunächst bedarf es eine formlosen Antrages,
dem mindestens ein Übersichtplan und ein Lageplan
beizufügen sind. Der Antrag sollte die beabsichtigte
Maßnahme hinreichend beschreiben.
Kosten:
Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der
Mitbenutzung erhoben auf der Grundlage der
Gebührensatzung des Kreises Lippe.