Mitbenutzung

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Mitbenutzung an Kreisstraßen

Rechtsgrundlage:
§ 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)
Kurzbeschreibung der Aufgabe:

Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung.

Es gibt mehrere Arten von Mitbenutzungen, die häufigsten sind

• die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser- oder Abwasserleitungen oder

• die Verlegung von Telekom-Leitungen im Straßengebiet

Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die z.T. gebührenpflichtige Erlaubnis.

Erteilung einer Erlaubnis:
Die Erlaubnis wird nach sachlicher und rechtlicher Prüfung erteilt, sofern keine Gründe dagegen sprechen. Zunächst bedarf es eine formlosen Antrages, dem mindestens ein Übersichtplan und ein Lageplan beizufügen sind. Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend beschreiben.
Kosten:

Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der Mitbenutzung erhoben auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Lippe.

Ansprechpartner:

Herr Wabbels
Zimmer: 652
Telefon: 05231/62-652