Sondernutzung

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Sondernutzung

Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Sondernutzung bedeutet die Nutzung von Straßengebiet an Kreisstraßen über den Gemein- bzw. Anliegergebrauch hinaus für besondere Zwecke. Hierfür ist die Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:

Es gibt mehrere Arten von Sondernutzungen an Kreisstraßen, z.B. Anlegung von Zufahrten an freier Strecke außerhalb von Ortschaften, Errichtung von nichtamtlichen Werbe- und Hinweisschildern.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Formloser Antrag mit Übersichts- und Lageplan. Zusätzlich sind maßstäbliche Zeichnungen erforderlich.
Rechtsgrundlagen:

Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)

Welche Kosten entstehen?

Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung erhoben entsprechend der geltenden Gebührenordnung.

Ansprechpartner:

Herr Wabbels
Zimmer: 652
Telefon: 05231/62-652