Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Sondervermögen
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Eigenbetrieb Straßen
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Sondernutzung
Sondernutzung
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Sondernutzung bedeutet die Nutzung von Straßengebiet an
Kreisstraßen über den Gemein- bzw.
Anliegergebrauch hinaus für besondere Zwecke.
Hierfür ist die Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:
Es gibt mehrere Arten von Sondernutzungen an
Kreisstraßen, z.B. Anlegung von Zufahrten an freier
Strecke außerhalb von Ortschaften, Errichtung von
nichtamtlichen Werbe- und Hinweisschildern.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Formloser Antrag mit Übersichts- und Lageplan.
Zusätzlich sind maßstäbliche Zeichnungen
erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)
Welche Kosten entstehen?
Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der
Sondernutzung erhoben entsprechend der geltenden
Gebührenordnung.
Ansprechpartner:
Herr Wabbels
Zimmer: 652
Telefon: 05231/62-652