Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Sondervermögen
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Eigenbetrieb Straßen
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Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplanung
Kommunale wirtschaftliche Unternehmen (auch
nichtwirtschaftliche Unternehmen) können durch einen
Eigenbetrieb als besonderer öffentlich-rechtlicher
Form geführt werden. Der Eigenbetrieb ist in der
Kreisordnung der Bundesländer vorgesehen. Er hat keine
eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein
ausgegliedertes Sondervermögen dar. Er ist aus dem
kommunalen Haushalt ausgegliedert. Ein Eigenbetrieb
darf nur gegründet werden sofern das kommunale
Wirtschaftsrecht eine wirtschaftliche Betätigung
zuläßt. Für den
EigenbetriebStraßen ist eine
Betriebsleitung und ein Betriebsausschuss bestellt.
Der Betriebsleitung obliegt die laufende
Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die
Vollziehung von Beschlüssen des Betriebsausschusses
dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet werden.
Der Eigenbetrieb Straßen ist für seine
Wirtschaftsplanung verantwortlich.
Ein Wirtschaftsplan besteht zum Einen aus dem Erfolgsplan
mit Gewinn-und Verlustrechnung, den Aufwendungen und
Erträgen. Zum Anderen aus dem Finanzplan mit seinen
Investitionen sowie dem Kapitalbedarf mit den zur
Verügung stehenden Deckungsmitteln, ähnlich einer
Bilanz (Bewegungsbilanz des Wirtschaftsjahres).
Der Wirtschaftsplan ist zunächst als
Planungsinstrument zu sehen, dessen Ergebnis in den
Haushalt übernommen wird.
Ansprechpartner:
August Tölle
Zimmer: 649
Telefon: 05231/62-649