Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Landrat
Seit dem 01.03.2005 ist das von der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen erlassene
Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft.
Gemäß § 17
Korruptionsbekämpfungsgesetz haben kommunale
Hauptverwaltungsbeamte schriftlich Auskunft gegenüber
der Bezirksregierung zu geben. Diese Angaben sind
jährlich zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind meine Nebentätigkeiten
aufgeführt:
Übersicht Nebentätigkeiten