Bienenseuche ausgebrochen - Amerikanische Faulbrut im
Kreis Lippe
Sie hat den Kreis Lippe fünf Jahre lang verschont, jetzt
ist sie wieder ausgebrochen: die Amerikanische Faulbrut, eine
für den Menschen ungefährliche anzeigepflichtige
Bienenseuche. Das berichtet das Kreisveterinäramt. In
einem Bienenstand in Horn-Bad Meinberg haben
Kreisveterinäre den Ausbruch der Faulbrut amtlich
festgestellt. Der Kreis hat um den Ausbruchsherd einen
Sperrbezirk von einem Mindestradius von 1000 Metern für
die Bienenhalter ausgewiesen.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektion,
die durch das sporenbildende Bakterium "Paenibacillus
larvae" hervorgerufen wird. Befallen wird nur die
Bienenbrut, erwachsene Bienen selbst erkranken nicht. Das
Veterinäramt teilt mit, dass Bienenvölker oder
Bienen nicht in den oder aus dem Sperrbezirk verbracht
werden dürfen. "Alle Bienenvölker und
Bienenstände im Sperrbezirk müssen
amtstierärztlich auf bösartige Faulbrut
untersucht werden", betont Veterinär Ulrich Kros.
Soweit nicht bereits geschehen, muss jeder Imker, der
Bienenvölker im Sperrbezirk hält, dies unter
Angabe des genauen Standortes und der Völkerzahl beim
Veterinäramt unter (0 52 31) 62-221 oder vetlmue@kreis-lippe.de
angeben.
Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Bienenvolkes
schnell aus. "Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten
oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt",
sagt Kros. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk
kann durch fremde Bienen geschehen, die in die durch
Faulbrut geschwächten Völker eindringen und
sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen.
Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker selbst
durch infizierte Geräte übertragbar. Die
Krankheit ist anfangs schwer erkennbar. Zu achten ist
zunächst auf eingefallene Zelldeckel der Brutwaben,
die nicht nur bei Faulbrut auftreten. Eine frische
Infektion zeigt sich durch eine milchige bis kaffeebraune
Faden ziehende Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes.
Später trocknet die schleimige Masse zu einem
bräunlichen-schwarzen Schorf ein.
"Grundsätzlich gilt: Jeder, der Bienen halten will,
muss dies spätestens zu Beginn der Tätigkeit dem
Veterinäramt des Kreises und der Tierseuchenkasse
anzeigen", unterstreicht der Veterinär.
Der Sperrbezirk wurde durch eine
Tierseuchenallgemeinverfügung amtlich bekannt gegeben.
Die Veröffentlichung dieser Verfügung ist unter
dem Suchwort "Faulbrut" auf der Internetseite des Kreises
Lippe unter www.kreis-lippe.de
einsehbar.