Bienenseuche

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Bienenseuche ausgebrochen - Amerikanische Faulbrut im Kreis Lippe

Sie hat den Kreis Lippe fünf Jahre lang verschont, jetzt ist sie wieder ausgebrochen: die Amerikanische Faulbrut, eine für den Menschen ungefährliche anzeigepflichtige Bienenseuche. Das berichtet das Kreisveterinäramt. In einem Bienenstand in Horn-Bad Meinberg haben Kreisveterinäre den Ausbruch der Faulbrut amtlich festgestellt. Der Kreis hat um den Ausbruchsherd einen Sperrbezirk von einem Mindestradius von 1000 Metern für die Bienenhalter ausgewiesen.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektion, die durch das sporenbildende Bakterium "Paenibacillus larvae" hervorgerufen wird. Befallen wird nur die Bienenbrut, erwachsene Bienen selbst erkranken nicht. Das Veterinäramt teilt mit, dass Bienenvölker oder Bienen nicht in den oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden dürfen. "Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen amtstierärztlich auf bösartige Faulbrut untersucht werden", betont Veterinär Ulrich Kros. Soweit nicht bereits geschehen, muss jeder Imker, der Bienenvölker im Sperrbezirk hält, dies unter Angabe des genauen Standortes und der Völkerzahl beim Veterinäramt unter (0 52 31) 62-221 oder vetlmue@kreis-lippe.de   angeben.

 

Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Bienenvolkes schnell aus. "Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt", sagt Kros. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann durch fremde Bienen geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen. Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker selbst durch infizierte Geräte übertragbar. Die Krankheit ist anfangs schwer erkennbar. Zu achten ist zunächst auf eingefallene Zelldeckel der Brutwaben, die nicht nur bei Faulbrut auftreten. Eine frische Infektion zeigt sich durch eine milchige bis kaffeebraune Faden ziehende Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes. Später trocknet die schleimige Masse zu einem bräunlichen-schwarzen Schorf ein.

"Grundsätzlich gilt: Jeder, der Bienen halten will, muss dies spätestens zu Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt des Kreises und der Tierseuchenkasse anzeigen", unterstreicht der Veterinär.

Der Sperrbezirk wurde durch eine Tierseuchenallgemeinverfügung amtlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichung dieser Verfügung ist unter dem Suchwort "Faulbrut" auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de   einsehbar.