Bildungsförderung durch Bund und Land - Fortbildung
zum halben Preis
Der anhaltende Fachkräftemangel ist ein
vieldiskutiertes Thema. Durch nichtbesetzte Stellen gehen
Unternehmen mittlerweile Aufträge in
Milliardenhöhe verloren. Dem gegenüber stehen
die Menschen, die auf Grund von mangelnder Qualifikation
keinen Arbeitsplatz mehr finden. "Leider sind es
mittlerweile viel zu viele Personen, die keinen Anschluss
mehr auf dem Arbeitsmarkt finden", sagt Ursula Wobbel von
der Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe. Konnten
gering Qualifizierte vor Jahren noch problemlos Jobs
finden, gestaltet sich die Suche mittlerweile
schwieriger. "Die Arbeitsplätze
mit geringem Anspruch fallen zunehmend Automatisierung
und Rationalisierung zum Opfer oder befinden sich auf der
anderen Seite des Globus", fügt Ulrich Stephanides,
ebenfalls von der Wirtschaftsförderung des Kreises
Lippe, hinzu. Unverzichtbar ist deshalb eine
kontinuierliche Aus- und
Weiterbildung. Ist der Anschluss auf dem Arbeitsmarkt
einmal verloren, besteht kaum noch Hoffnung auf eine
Stelle.
Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit lautet deshalb: Berufliche
Qualifikation. Bund und Länder haben mittlerweile
reagiert und Förderprogramme zur beruflichen
Weiterbildung aufgelegt. Zum einen handelt sich um die
Bildungsprämie des Bundes, zum anderen um den
Bildungsscheck des Landes NRW. Ein
Anspruch auf die Bildungsprämie besteht bis zu einem
zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 Euro bei
Alleinverdienern oder dem Doppelten bei Ehepaaren.
Förderfähig sind Angebote, die Kenntnisse und
Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen
dienen und über rein arbeitsplatzbezogene Anpassungen
hinausgehen. Die Maßnahmen umfassen z.B.
Fremdsprachen, EDV-Kurse, die Förderung von
Schlüsselqualifikationen, Lern- und Arbeitstechniken.
Übernommen werden 50 Prozent der Kosten bis zu einem
Höchstbetrag von 500 Euro bei einem Bedarf einmal pro
Jahr. Auch Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub, in der
Elternzeit und Wiedereinsteiger können die Angebote
nutzen.
Der Bildungsscheck ist ein Landesprogramm und wird
unabhängig von Einkommenshöchstgrenzen
ausgestellt. Die Schecks sind bestimmt für
Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen bis
höchstens 250 Mitarbeiter. Ausgenommen ist der
öffentliche Dienst. Die Schecks werden ebenfalls
für 50 Prozent der Kosten bis zu einer
Höchstgrenze von 500 Euro ausgestellt. "Besonders
interessant ist hier für Arbeitgeber, dass sie bis zu
10 Schecks auf einmal für ihre Arbeitnehmer beantragen
können", ergänzen Ursula Wobbel und Ulrich
Stephanides abschließend.
Antragssteller und Interessenten wenden sich an Ulrich
Stephanides (Tel. 05231 - 62594) oder Ursula Wobbel (Tel.
05231 - 62592). Weiterführende Informationen finden
Sie auch unter www.bildungspraemie.de
und unter www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten .