Bildungsfoerderung

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Bildungsförderung durch Bund und Land - Fortbildung zum halben Preis

Der anhaltende Fachkräftemangel ist ein vieldiskutiertes Thema. Durch nichtbesetzte Stellen gehen Unternehmen mittlerweile Aufträge in Milliardenhöhe verloren. Dem gegenüber stehen die Menschen, die auf Grund von mangelnder Qualifikation keinen Arbeitsplatz mehr finden. "Leider sind es mittlerweile viel zu viele Personen, die keinen Anschluss mehr auf dem Arbeitsmarkt finden", sagt Ursula Wobbel von der Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe. Konnten gering Qualifizierte vor Jahren noch problemlos Jobs finden, gestaltet sich die Suche mittlerweile schwieriger. "Die Arbeitsplätze  mit geringem Anspruch fallen zunehmend Automatisierung und Rationalisierung zum Opfer oder befinden sich auf der anderen Seite des Globus", fügt Ulrich Stephanides, ebenfalls von der Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe, hinzu. Unverzichtbar ist deshalb eine kontinuierliche  Aus- und Weiterbildung. Ist der Anschluss auf dem Arbeitsmarkt einmal verloren, besteht kaum noch Hoffnung auf eine Stelle.

Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit lautet deshalb: Berufliche Qualifikation. Bund und Länder haben mittlerweile reagiert und Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung aufgelegt. Zum einen handelt sich um die Bildungsprämie des Bundes, zum anderen um den Bildungsscheck des Landes NRW.   Ein Anspruch auf die Bildungsprämie besteht bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 Euro bei Alleinverdienern oder dem Doppelten bei Ehepaaren.

Förderfähig sind Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über rein arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen. Die Maßnahmen umfassen z.B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, die Förderung von Schlüsselqualifikationen, Lern- und Arbeitstechniken. Übernommen werden 50 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro bei einem Bedarf einmal pro Jahr. Auch Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub, in der Elternzeit und Wiedereinsteiger können die Angebote nutzen.

Der Bildungsscheck ist ein Landesprogramm und wird unabhängig von Einkommenshöchstgrenzen ausgestellt. Die Schecks sind bestimmt für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen bis höchstens 250 Mitarbeiter. Ausgenommen ist der öffentliche Dienst. Die Schecks werden ebenfalls für 50 Prozent der Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro ausgestellt. "Besonders interessant ist hier für Arbeitgeber, dass sie bis zu 10 Schecks auf einmal für ihre Arbeitnehmer beantragen können", ergänzen Ursula Wobbel und Ulrich Stephanides abschließend.

Antragssteller und Interessenten wenden sich an Ulrich Stephanides (Tel. 05231 - 62594) oder Ursula Wobbel (Tel. 05231 - 62592). Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.bildungspraemie.de und unter www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten .