Erlaubnis zur Mitbenutzung von Straßengebiet

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Auto, Straße und Verkehr - Erlaubnis zur Mitbenutzung von Straßengebiet

Erlaubnis zur Mitbenutzung von Straßengebiet

Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung.
Es gibt mehrere Arten von Mitbenutzungen, die häufigsten sind:

  • die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser- oder Abwasserleitungen oder
  • die Verlegung von Telekom-Leitungen im Straßengebiet.


Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die z.T. gebührenpflichtige Erlaubnis.

Gebührenrahmen

Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der Mitbenutzung erhoben auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Lippe.

Zahlungsart

Rechnung

Benötigte Unterlagen

In der Regel reicht ein formloser Antrag, dem mindestens ein Übersichtplan und ein Lageplan beizufügen ist. Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend beschreiben.

Bearbeitungszeit

in der Regel 2 Wochen

Rechtliche Grundlage

§ 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)

Eigenbetrieb Straßen, Kreis Lippe, EBSt

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Ansprechpartner

Kreisstraßen

Herr Wabbels
Ebene 6, Zimmer 652
Telefon: 05231/62-652