Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Auto, Straße und Verkehr - Erlaubnis zur Mitbenutzung von Straßengebiet
Erlaubnis zur Mitbenutzung von Straßengebiet
Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung.
Es gibt mehrere Arten von Mitbenutzungen, die häufigsten sind:
- die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser- oder Abwasserleitungen oder
- die Verlegung von Telekom-Leitungen im Straßengebiet.
Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die z.T. gebührenpflichtige Erlaubnis.
Gebührenrahmen
Es wird eine Gebühr je nach Art, Umfang und Dauer der Mitbenutzung erhoben auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Lippe.
Zahlungsart
Rechnung
Benötigte Unterlagen
In der Regel reicht ein formloser Antrag, dem mindestens ein Übersichtplan und ein Lageplan beizufügen ist. Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend beschreiben.
Bearbeitungszeit
in der Regel 2 Wochen
Rechtliche Grundlage
§ 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)
Eigenbetrieb Straßen, Kreis Lippe, EBSt
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Ansprechpartner
Kreisstraßen
Herr Wabbels
Ebene 6, Zimmer 652
Telefon:
05231/62-652