Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Auto, Straße und Verkehr - Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges in Deutschland
Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges in Deutschland
Erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges.
Wissenswertes:
- Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
- Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
- Solange Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Verwaltungsgebühren aus zulassungsrechtlichen Gründen schulden, darf auf sie kein Fahrzeug zugelassen werden.
- Soll das zuzulassende Fahrzeug seinen überwiegenden Standort nicht in Lippe haben, muss der Standort im Zulassungsantrag genannt werden. Spätere Verlegungen sind der Zulassungsstelle mitzuteilen, wenn sie für länger als drei Monate vorgesehen sind.
Gebührenrahmen
Eine Übersicht über die Höhe der Gebühren erhalten Sie hier.
Zahlungsart
Bar, EC-Cash
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief), Betriebserlaubnis, CoC-Papier oder Datenblatt
- elektronische Versicherungsbestätigung (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
- Lichtbildausweis mit Unterschrift, z. B. Personalausweis, Führerschein oder Pass
- bei Zulassung auf eine Firma ist ein aktueller Handelsregisterauszug, der Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers vorzulegen und ggf. zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, wenn sich der Hauptsitz der Firma außerhalb Lippes befindet
- bei Zulassung auf ein Gewerbe oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gewerbeanmeldung und der Personalausweis oder Pass und die Vollmachten aller Gewerbetreibenden vorzulegen; es muss schriftlich bekannt gegeben werden, auf welchen Inhaber zugelassen werden soll
- bei Zulassung auf einen Verein ist der Vereinsregisterauszug vorzulegen
bei Zulassung auf Behörden, Kirchen, Freiberufler usw. ist ein Briefkopf mit Absenderangabe vorzulegen, der gleichzeitig eine Vollmachtserteilung enthält
- Vertretungsvollmacht mit Einverständniserklärung für die Steuerrückstandsprüfung und Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Fahrzeughalter die Zulassung nicht selber vornimmt
- Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
- bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Besonderheiten
Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen
Vor einer Zulassung wird geprüft, ob ein Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Gebühren aus zulassungsrechtlichen Vorgängen schuldet.
Werden Rückstände festgestellt, muss die Zulassung verweigert werden. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Wird die Zulassung durch einen Beauftragten vorgenommen, muss sich der Antragsteller damit einverstanden erklären, dass dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt gegeben werden dürfen. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.
Die für die Zulassung erforderliche Einzugsermächtigung muss schriftlich für das Finanzamt erteilt werden.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck Vertretungsvollmacht enthält alle erforderlichen Bestandteile.
Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige
Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck der Einverständniserklärung enthält alle erforderlichen Bestandteile.
Rechtliche Grundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
Zulassung, Neuzulassung, KFZ, Auto
Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621865
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Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
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Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621911
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Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
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Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Zulassungsstelle Detmold
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231/62111
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