Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges in Deutschland

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Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges in Deutschland

Erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges.

Wissenswertes:

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
  • Solange Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Verwaltungsgebühren aus zulassungsrechtlichen Gründen schulden, darf auf sie kein Fahrzeug zugelassen werden.
  • Soll das zuzulassende Fahrzeug seinen überwiegenden Standort nicht in Lippe haben, muss der Standort im Zulassungsantrag genannt werden. Spätere Verlegungen sind der Zulassungsstelle mitzuteilen, wenn sie für länger als drei Monate vorgesehen sind.

Gebührenrahmen

Eine Übersicht über die Höhe der Gebühren erhalten Sie hier.

Zahlungsart

Bar, EC-Cash

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief), Betriebserlaubnis, CoC-Papier oder Datenblatt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
  • Lichtbildausweis mit Unterschrift, z. B. Personalausweis, Führerschein oder Pass
  • bei Zulassung auf eine Firma ist ein aktueller Handelsregisterauszug, der Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers vorzulegen und ggf. zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, wenn sich der Hauptsitz der Firma außerhalb Lippes befindet
  • bei Zulassung auf ein Gewerbe oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gewerbeanmeldung und der Personalausweis oder Pass und die Vollmachten aller Gewerbetreibenden vorzulegen; es muss schriftlich bekannt gegeben werden, auf welchen Inhaber zugelassen werden soll
  • bei Zulassung auf einen Verein ist der Vereinsregisterauszug vorzulegen
    bei Zulassung auf Behörden, Kirchen, Freiberufler usw. ist ein Briefkopf mit Absenderangabe vorzulegen, der gleichzeitig eine Vollmachtserteilung enthält 
  • Vertretungsvollmacht  mit Einverständniserklärung für die Steuerrückstandsprüfung und Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Fahrzeughalter die Zulassung nicht selber vornimmt
  • Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter 

Besonderheiten

Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen

Vor einer Zulassung wird geprüft, ob ein Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Gebühren aus  zulassungsrechtlichen Vorgängen schuldet.
Werden Rückstände festgestellt, muss die Zulassung verweigert werden. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Wird die Zulassung durch einen Beauftragten vorgenommen, muss sich der Antragsteller damit einverstanden  erklären, dass dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt gegeben werden dürfen. Ohne  diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.
Die für die Zulassung erforderliche Einzugsermächtigung muss schriftlich für das Finanzamt erteilt werden.
Der unter "Weitere Informationen"  zur Verfügung gestellte Vordruck Vertretungsvollmacht enthält alle  erforderlichen Bestandteile.

Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige

Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck der  Einverständniserklärung enthält alle erforderlichen Bestandteile.

Rechtliche Grundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
 

Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621865

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Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

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Ansprechpartner

Zulassungsstelle Barntrup
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621911

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Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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Ansprechpartner

Zulassungsstelle Detmold
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231/62111

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