Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges in Deutschland

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Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges in Deutschland

Sie möchten ein bereits gebrauchtes Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen, das 

  • vorher im Ausland
  • bei der NATO
  • oder bei der Bundeswehr zugelassen war?

 Wissenswertes

  • der Fahrzeughalter muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lippe angemeldet sein
  • Gewerbebetriebe müssen ihr Gewerbe in einer lippischen Stadt oder Gemeinde angemeldet haben
  • Firmen müssen ihren Sitz oder eine Außenstelle in Lippe angemeldet haben

Gebührenrahmen

Eine Übersicht der Zulassungsgebühren finden Sie hier

Zahlungsart

bar, EC

Benötigte Unterlagen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Erstzulassung. Mehr Hinweise finden Sie unter "Weitere Informationen".

Rechtliche Grundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
 

Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621865

Kontakt aufnehmen

Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungsstelle Barntrup
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621911

Kontakt aufnehmen

Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungsstelle Detmold
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231/62111

Kontakt aufnehmen