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Fahrerkarte
Ersterteilungen und Verlängerungen der Fahrerkarte
EU-weit wird der bisherige Fahrtenschreiber durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Kontrollgerätepflichtige Fahrzeuge, die vom 01.05.2006 an erstmals zugelassen werden, müssen bereits mit dem digitalen System ausgerüstet sein.
Zur Bedienung des Gerätes sind Kontrollgerätekarten erforderlich. Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf. Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist der Besitz eines Kartenführerscheins. Jeder Fahrer/jede Fahrerin darf nur eine Fahrerkarte besitzen.
Gebührenrahmen
Die Gebühren (einschließlich Versand der Karte) betragen 44,00 €.
Zahlungsart
bar, EC-Cash
Benötigte Unterlagen
- Antrag (Formulare sind in der Führerscheinstelle erhältlich)
- Kartenführerschein
- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild
Wichtig: Zur Antragstellung ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Besonderheiten
Einzelheiten zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie in den unter "Weitere Informationen" bereit gestellten Merkblättern.
Fahrerkarte, Berufskraftfahrer
Fahrerlaubnisse und Fahrschulen, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 StV/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Ansprechpartner
Frau Kaiser-Höner
Ebene 1 Zimmer 193
Telefon:
05231 62-1932
Fax:
05231/ 62184
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Frau Mc Glade
Ebene 1, Zimmer 193
Telefon:
05231 621930
Fax:
05231/ 62184
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Frau E. Pabst
Ebene 1, Zimmer193A
Telefon:
05231/62-1950
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Frau V. Streitparth
Ebene 1, Zimmer 193A
Telefon:
05231/62-1951
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