Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Auto, Straße und Verkehr - Führerschein Ausstellung ab 17 Jahre
Führerschein Ausstellung ab 17 Jahre
Der oder die Jugendliche stellt einen Antrag auf "Begleites Fahren mit 17", frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei jeder Fahrschule. Der Antrag muss von einer Fahrschule abgestempelt sein.
Zusätzlich sind eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten und eine gesonderte Erklärung für jeden angegebenen Begleiter mit abzugeben. Muster hierfür sind in den Fahrschulen und beim Straßenverkehrsamt erhältlich. Der Antrag wird zu der Führerscheinstelle beim Kreis Lippe weitergeleitet.
Gebührenrahmen
- normale Antragsgebühren in unterschiedlicher Höhe von 42,60 - 43,40€
- 10,00 € je Begleitperson für deren Überprüfung
- 7,70 € für die Prüfbescheinigung
Zahlungsart
bar, EC
Benötigte Unterlagen
- Grundantrag
- biometrisches Lichtbild, eckig 45 x 35 mm gem. § 5 Passverordnung (Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtest-Bescheinigung
- Nachweis über lebensrettende Sofortmassnahmen am Unfallort
Rechtliche Grundlage
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz,
Begutachtungs-Leitlinien zur Fahreignung sowie Ausführungsbestimmungen,
Verordnung über die Teilnahme des Landes NRW an der Erprobung des "Begleites Fahrens ab 17"
begleitetes Fahren, Führerschein für Minderjährige, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis mit 17
Fahrerlaubnisse und Fahrschulen, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 StV/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Ansprechpartner
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Ebene 1, Zimmer 189
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05231/62-1890
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