Führerschein Umtausch

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Auto, Straße und Verkehr - Führerschein Umtausch

Führerschein Umtausch

Umtausch des alten Führerscheins in den neuen Kartenführerschein

Wissenswertes:

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich nein, außer bei Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen (s.u.), bei Ausstellung des Internationalen Führerscheins, bei Beantragung der Fahrerkarte oder bei Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins, z. B. für Taxen oder Busse. Ansonsten bleiben die alten Fahrerlaubnisse unbefristet gültig. Allerdings wird immer wieder einmal berichtet, dass es im Ausland Probleme mit den alten Führerscheinen geben soll.

Wo kann ich den Umtausch beantragen?
Unmittelbar bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder direkt bei uns, der Kreisverwaltung in Detmold.

Wie lange dauert die Ausfertigung?
Ca. 5 Wochen. Vor und während der Ferienzeit können sich Verzögerungen ergeben.

Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein?
Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung abgeben, wird Ihnen der neue Führerschein zusammen mit dem ungültig gestempelten alten Führerschein automatisch per Post zugesandt. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege. Behalten Sie den Führerschein bei Antragstellung, müssen Sie den neuen Führerschein nach Fertigstellung dort abholen, wo Sie ihn beantragt haben.

Wer erkennt den Kartenführerschein an?
Alle EU-Mitgliedsstaaten. Kein Umtausch bei Umzug innerhalb der EU. Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein.

Was muss ich als LKW-Fahrer (alte Klasse 2) beachten?
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Umschreibung in die neue Klasse CE kann aber auch dann noch beantragt werden. Allerdings können bei verspäteter Antragstellung Teile des Besitzstandes verloren gehen.

Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 oder 1 wird hiervon nicht berührt.

Die im Umtausch für die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 erteilte Klasse CE wird auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung durch einen Augenarzt. Entsprechende Untersuchungen bietet auch das Fachgebiet Gesundheit des Kreises Lippe an. Die Bescheinigungen sollten bereits bei Antragstellung mit vorgelegt werden.

Was muß ich als Klasse-3-Fahrer beachten?
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / dreiachsige Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für Lkw-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind auch für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.

Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.

Achtung:
Wird der Antrag für die Klasse CE (beschränkt) beim Umtausch nicht gestellt, ist eine spätere Erteilung nicht mehr möglich!

 

Gebührenrahmen


  • Gebühr für den Umtausch: 24,00 €
     
  • Gebühr für Direktversand des Führerscheins: 5,00 €
     
  • Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2): 39,30 €
     
  • Ist ein neuer EU-Führerschein nötig, weil sich der Name geändert hat: 13,00€
     

Zahlungsart

bar, EC

Benötigte Unterlagen

  • der bisherige Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild, eckig 35 x 45 mm, im Halbprofil ohne Kopfbedeckung
  • Personalausweis oder Reisepass

Gegebenenfalls:

  • ärztliche Bescheinigungen
  • Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
  • Karteikartenabschrift

Besonderheiten

Achtung Bus- und Taxifahrer!
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.

Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z.B. anerkannt:

    * Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
    * Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
    * Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten sie Klasse T automatisch.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
Falls der Führerschein den Sie umtauschen möchten nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten sich daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde zusenden lassen, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Diese Abschrift bringen Sie bitte zur Antragstellung mit. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.

Rechtliche Grundlage

Fahrerlaubnisverordnung und Ausführungsbestimmungen

Weitere Informationen

Fahrerlaubnisse und Fahrschulen, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 StV/Verkehrssicherheit

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Auskünfte aus dem Fahrerlaubnisregister und Bearbeitung der bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegebenen Anträge

Frau B. Gier
Ebene 1, Zimmer 189
Telefon: 05231/62-1890

Kontakt aufnehmen

Frau B. Höfemann
Ebene 1, Zimmer 189
Telefon: 05231/62-1891

Kontakt aufnehmen

Frau A. Tiemann
Ebene 1, Zimmer 189
Telefon: 05231/62-1893

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Führerscheinumtausch, Umschreibung von Dienstführerscheinen, Ersatzführerscheine bei Verlust oder Diebstahl, Ausstellung des Internationalen Führerscheins und Beantragung der Fahrerkarte

Frau Kaiser-Höner
Ebene 1 Zimmer 193
Telefon: 05231 62-1932
Fax: 05231/ 62184

Kontakt aufnehmen

Frau Mc Glade
Ebene 1, Zimmer 193
Telefon: 05231 621930
Fax: 05231/ 62184

Kontakt aufnehmen

Frau E. Pabst
Ebene 1, Zimmer193A
Telefon: 05231/62-1950

Kontakt aufnehmen

Frau V. Streitparth
Ebene 1, Zimmer 193A
Telefon: 05231/62-1951

Kontakt aufnehmen