Auskunft Kaufpreissammlung

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Auskunft Kaufpreissammlung

Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden in anonymisierter Form erteilt. Eine Erteilung ist nur möglich, wenn das berechtigte Interesse und der sachverständige Umgang mit den erteilten Auskünften nachgewiesen werden.

Gebührenrahmen

Preisauskunft nach § 10 Abs. 2 bzw. 4 GAVO NRW

  • einschließlich bis zu 10 mitgeteilter Vergleichspreise 120 Euro
  • je weiteren mitgeteilten Vergleichspreis 8 Euro

 

Zahlungsart

Überweisung an die Kreiskasse unter Angabe von Betreff bzw. Kassenzeichen.

Benötigte Unterlagen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung müssen schriftlich beantragt  werden.
Den Antrag können Sie über die angegebene Verknüpfung herunterladen oder telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses anfordern.

Besonderheiten

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, wenn das berechtigte Interesse nachgewiesen wird.

Bearbeitungszeit

in der Regel 5 Werktage

Rechtliche Grundlage

Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Lippe und in der Stadt Detmold

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Do.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung

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Ansprechpartner

Herr Koch
Ebene 7, Zimmer 757
Telefon: 05231/62-757
Fax: 05231/62-7740

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