Befreiungen nach Bundesnaturschutzgesetz

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Befreiungen nach Bundesnaturschutzgesetz

Ein Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Die Unterschutzstellung umfasst die Darstellung des Schutzgegenstandes, des Schutzzweckes sowie die erforderlichen Ge- und Verbote.
Der Kreis Lippe hat im Rahmen der Landschaftspläne verschiedene Schutzkategorien ausgewiesen. Im Einzelnen handelt es sich hier um Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen und Naturdenkmale.
Weitere Schutzgebiete sind die aufgrund europäischer Richtlinien ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete. Besonders schutzwürdige Lebensräume von Tieren und Pflanzen werden unmittelbar gesetzlich geschützt und als „gesetzlich geschützte Biotope“ festgesetzt.
Für die Schutzgebiete und –objekte gilt, dass alle Handlungen die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, verboten sind.
Auf Antrag können von der Unteren Landschaftsbehörde Befreiungen von den jeweiligen Verboten erteilt werden.
 

Gebührenrahmen

keine

Benötigte Unterlagen

Bei einem Antrag auf Befreiung richtet sich der Umfang der Antragsunterlagen nach Art und Größe des Vorhabens.

Rechtliche Grundlage

§ 67 Bundesnaturschutzgesetz

Landschaft und Naturhaushalt, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.2

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Linie 702 ab Bahnhof Detmold bis Kreishaus, alle 15 Minuten
Bus&Bahn Hotline
Anrufer aus Lippe 0180 1339933; Anrufer bundesweit 05231/977782

Ansprechpartner

Herr M. Zimmermann
Ebene 6, Zimmer 632
Telefon: 05231/62-632
Fax: 05231/630118106

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