Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)

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Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)

Der Kreis Lippe ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Bezirksschornsteinfeger. Jeder Kehrbezirk ist einem Bezirksschornsteinfegermeister zugeordnet.
Die Leistungen der Schornsteinfeger umfassen den Brandschutz, die Feuerverhütung, den Umweltschutz und die Energieeinsparmöglichkeiten. Hinsichtlich ihrer Arbeitsweise können sie durch die Aufsichtsbehörde überprüft werden. Gleichzeitig unterstützt die Kreisverwaltung die Schornsteinfeger bei dem gesetzlich vorgegebenen Vollzug ihrer Aufgaben.

Wer ist zuständig? (auch Stellvertreterfrage) 

Sie können Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger problemlos über die angegebene Homepage der Schornsteinfeger-Innung, Schornsteinfeger-OWL Kreisvereinigung Lippe,  finden.

Gebührenrahmen

je nach Aufwand

Benötigte Unterlagen

keine

Besonderheiten

Neues Schornsteinfegerrecht

  • Kann ich mir meinen Bezirksschornsteinfeger (BSM) schon aussuchen?
    Seit 2009 ist es möglich einen EU-Ausländer, der in einer Bafa-Liste (www.bafa.de) eingetragen ist ,mit einem Teil der kehrpflichtigen Aufgaben zu beauftragen.
    Innerhalb Deutschland ist es nicht möglich sich einen deutschen BSM auszusuchen!
     
  • Was ist der neue Feuerstättenbescheid?
    Nach der neuen Kehr- und Überprüfungsordnung bekommt jeder Hausbesitzer (in der Regel ab dem 1.1.2010) einen Feuerstättenbescheid. Hier ist aufgelistet in welchem zeitlichen Abstand der Hausbesitzer seine Feuerstätten/Schornsteine zu überprüfen lassen hat. Um den Feuerstättenbescheid und die darauf aufgeführten Arbeiten kümmert sich der zuständige BSM.
     
  • Was tun bei Nachbarschaftsbeschwerden?
    Beschwerden über Rauchbelästigungen können an die zuständigen Ordnungsämter der Kommunen gerichtet werden. Diese schalten dann nach Bedarf den zuständigen Bezirksschornsteinfeger ein.

Rechtliche Grundlage

  • Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Bund), 
  • Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO),
  • Verordnung über die Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen,
  • 1. BImSchV (1. BundesimmissionsschutzVO Bund),
  • Feuerungsverordnung (FeuVO NRW),
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
     

Controlling, Ordnung Kreis Lippe, FB 2, FG 2.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Aufsicht-, Ordungsangelegenheiten

Herr J. Kuhlmann
Ebene 3, Zimmer 374
Telefon: 05231/62-374

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Schornsteinfeger-Innung Regierungsbezirk Detmold

Schornsteinfeger-Innung Reg.Bez. Detmold
Sperlingstraße 24
33607 Bielefeld

Ansprechpartner

Regierungsbezirk Detmold - Innung -

SchornsteinfegerBüro Schornsteinfeger-Innung Reg.Bez. Detmold
Telefon: 0521/285017 oder 285018
Fax: 0521/285019

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Servicebüro Bezirksschornsteinfeger

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

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Servicebüro Bezirksschornsteinfeger
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