Gebäudeeinmessungen, Absteckungen

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Bauen, Grundstück, Wohnen - Gebäudeeinmessungen, Absteckungen

Gebäudeeinmessungen, Absteckungen

Kostenpflichtige Gebäudeeinmessung von neuen oder im Grundriss veränderten Gebäuden zur Ergänzung der Katasterkarten. Absteckungen können im Zusammenhang mit Gebäudeeinmessungen durchgeführt werden.

Gebührenrahmen

Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW,

In der Regel nach Gebäudewert (Normalherstellungskosten)

Zahlungsart

gegen Rechnung

Benötigte Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlage

Vermessungs- und Katastergesetz NRW § 16

Weitere Informationen

Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung