Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Bauen, Grundstück, Wohnen - Gebäudeeinmessungen, Absteckungen
Gebäudeeinmessungen, Absteckungen
Kostenpflichtige Gebäudeeinmessung von neuen oder im Grundriss veränderten Gebäuden zur Ergänzung der Katasterkarten. Absteckungen können im Zusammenhang mit Gebäudeeinmessungen durchgeführt werden.
Gebührenrahmen
Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW,
In der Regel nach Gebäudewert (Normalherstellungskosten)
Zahlungsart
gegen Rechnung
Benötigte Unterlagen
keine
Rechtliche Grundlage
Vermessungs- und Katastergesetz NRW § 16
Gebäudeaufmessung, Absteckungen, Absteckung auf Schnurgerüst
Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung