Grenzanzeige, Grenzvermessung

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Bauen, Grundstück, Wohnen - Grenzanzeige, Grenzvermessung

Grenzanzeige, Grenzvermessung

Man unterscheidet bei der Grenzanzeige, Grenzvermessung

  1. Grenzuntersuchung/Grenzanerkennung (Grenzvermessung)

    Hierbei werden die beantragten Grenzpunkte bestehender Grenzen wieder freigelegt bzw. neu dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt). Die Ergebnisse werden in einer Urkunde (Grenzniederschrift) dokumentiert. Sie werden allen Beteiligten bekannt gegeben und beim Kataster zur Einarbeitung/Übernahme (Fortführung) eingereicht.
     
  2. Vereinfachte Grenzvermessung (Amtliche Grenzanzeige)

    Hierbei wird nur eine verbindliche Aussage zur Lage der zu untersuchenden Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Eine wie oben beschriebene Abmarkung der untersuchten Grenzpunkte und die Anfertigung einer Grenzniederschrift erfolgt nicht.

Gebührenrahmen

Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW, hauptsächlich nach Grenzlänge und Bodenrichtwert

Zahlungsart

Rechnung

Benötigte Unterlagen

keine

Bearbeitungszeit

je nach Aufwand

Rechtliche Grundlage

Vermessungs- und Katastergesetz NRW

Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung