Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Bauen, Grundstück, Wohnen - Grenzanzeige, Grenzvermessung
Grenzanzeige, Grenzvermessung
Man unterscheidet bei der Grenzanzeige, Grenzvermessung
- Grenzuntersuchung/Grenzanerkennung (Grenzvermessung)
Hierbei werden die beantragten Grenzpunkte bestehender Grenzen wieder freigelegt bzw. neu dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt). Die Ergebnisse werden in einer Urkunde (Grenzniederschrift) dokumentiert. Sie werden allen Beteiligten bekannt gegeben und beim Kataster zur Einarbeitung/Übernahme (Fortführung) eingereicht.
- Vereinfachte Grenzvermessung (Amtliche Grenzanzeige)
Hierbei wird nur eine verbindliche Aussage zur Lage der zu untersuchenden Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Eine wie oben beschriebene Abmarkung der untersuchten Grenzpunkte und die Anfertigung einer Grenzniederschrift erfolgt nicht.
Gebührenrahmen
Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW, hauptsächlich nach Grenzlänge und Bodenrichtwert
Zahlungsart
Rechnung
Benötigte Unterlagen
keine
Bearbeitungszeit
je nach Aufwand
Rechtliche Grundlage
Vermessungs- und Katastergesetz NRW
Grenzuntersuchung, Grenzbestätigung
Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung