Verkehrswertgutachten

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Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert wird vom Gutachterausschuss über

  • bebaute und unbebaute Grundstücke (inkl. Eigentumswohnungen)
  • Rechte an Grundstücken und
  • die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile erstellt.

Gebührenrahmen

Die Gebühren und Auslagen für die Erstattung von Verkehrswertgutachten werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW ermittelt. Es handelt sich um eine wertabhängige Gebühr.

  • Verkehrswert bis 1 Mio. Euro:
    0,2 Prozent vom Verkehrswert zzgl.Grundgebühr von 1.000,00 Euro  
  • Verkehrswert über 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro:
    0,1 Prozent vom Verkehrswert zzgl.Grundgebühr von 2.000,00 Euro
  • Verkehrswert über 10 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro:
    0,05 Prozent vom Verkehrswert zzgl.Grundgebühr von 7.000,00 Euro
  • Verkehrswert über 100 Mio. Euro:
    0,01 Prozent vom Verkehrswert zzgl.Grundgebühr von 47.000,00 Euro

Alle Gebührenangaben zzgl. der aktuellen Umsatzsteuer.

Zuschläge wegen erhöhten Aufwands für:

  • gesonderte Unterlagen und Recherchen
  • besondere rechtliche Gegebenheiten
  • aufwendig zu ermittelnde Baumängel oder -schäden
  • sonstige Erschwernisse

Abschläge wegen verminderten Aufwands für:

  • Objekte mit verschiedenen Wertermittlungsstichtagen

Zahlungsart

Überweisung an die Kreiskasse unter Angabe von Betreff bzw. Kassenzeichen.

Benötigte Unterlagen

Verkehrswertgutachten müssen schriftlich beantragt werden.
Den Antrag können Sie über die angegebene Verknüpfung herunterladen und ausdrucken oder ihn über die Auskunft (Tel.: 05231 / 62-751) anfordern. Dort erhalten Sie ebenfalls nähere Auskunft über den Verfahrensablauf.

Den ausgefüllten Antrag bitte mit der Post an die Geschäftstelle senden.

Besonderheiten

Gemäß § 193 (1) Baugesetzbuch sind zur Beantragung nur bestimmte Personen berechtigt:

  • Eigentümer
  • Erbbaurechtsinhaber
  • Gerichte
  • Behörden

Bearbeitungszeit

auf Anfrage

Rechtliche Grundlage

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung  (ImmoWertV)
  • Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW)
     

Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Lippe und in der Stadt Detmold

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Do.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung

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Ansprechpartner

Herr Koch
Ebene 7, Zimmer 757
Telefon: 05231/62-757
Fax: 05231/62-7740

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