Wertauskünfte

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Wertauskünfte

Auf der Grundlage ausgewerteter Kaufverträge (Kaufpreissammlung) können für Ein- und Zweifamilienhäuser, gebrauchte Eigentumswohnungen und Ertragswertobjekte (Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser) überschlägige Wertauskünfte gegeben werden. Mit den vom Antragsteller gelieferten Daten wird ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt. Dieser Wert gilt für ein mängelfreies Objekt ohne Nebengebäude.

Gebührenrahmen

40,00 Euro

Zahlungsart

Überweisung an die Kreiskasse unter Angabe von Betreff bzw. Kassenzeichen

Benötigte Unterlagen

Wertauskünfte müssen schriftlich beantragt werden. Die Anträge können Sie über die angegebenen Verknüpfungen herunterladen bzw. ausdrucken. Sie können den Antrag auch telefonisch über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses anfordern.

Besonderheiten

Wertrelevante Daten müssen vom Antragsteller angegeben werden. Eine überschlägige Wertermittlung gibt nur einen Anhalt für den Immobilienwert. Dieser Anhalt ist um so vager, je individueller das Bewertungsobjekt ist und je seltener es auf dem Immobilienmarkt vorkommt (besonders groß oder besonders klein, sehr alt, sehr hochwertige Ausstattung, Lage im Außenbereich). Ein Verkehrswertgutachten, wie es vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt wird, bietet eine detailliertere Auskunft über das Objekt und seinen Marktwert.

Bearbeitungszeit

in der Regel 5 Werktage

Rechtliche Grundlage

Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW)

Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Lippe und in der Stadt Detmold

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Do.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung

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Ansprechpartner

Herr Koch
Ebene 7, Zimmer 757
Telefon: 05231/62-757
Fax: 05231/62-7740

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