Elterngeld

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Beruf und Ausbildung - Elterngeld

Elterngeld

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Umfangreiche Informationen und Antragsformulare zum Thema erhalten Sie unter www.elterngeld.nrw.de.

Zuständig sind die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
Zuständig für alle Einwohner des Kreises Lippe ist der

Kreis Lippe -Der Landrat-
Fachbereich 6: Jugend, Familie, Zukunftsaufgaben
- Elterngeld -
32756 Detmold

 

Anspruch

Haben grundsätzlich alle Mütter und Väter

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  

  • Betreuung und Erziehung des Kindes
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit mit mehr als 30 Stunden in der Woche
  • Einkommen im Veranlagungsjahr liegt nicht über 250.000 EUR bei Alleinstehenden, bzw. 500.000 EUR bei Paaren

 

Beginn und Ende des Anspruches

Elterngeld wird ab Geburt bis maximal zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt.

 

Bezugsdauer

  • ein Elternteil kann grundsätzlich für 12 Lebensmonate Elterngeld beziehen  
  • zusätzlich kann ein Anspruch auf 2 Partnermonate bestehen, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert und alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind  

Die Bezugsmonate können frei eingeteilt werden. Jedoch ist die Festlegung der Bezugsmonate verbindlich. Auch ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld für beide Elternteile ist möglich. Die im Antrag getroffene Entscheidung kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden.

 

Elterngeld bei Alleinerziehenden 

Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn  

  • ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht  
  • eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und  
  • der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt 


Höhe

Nichterwerbstätige erhalten einen Mindestbetrag in Höhe von monatlich 300,-Euro.

Erwerbstätige erhalten ca. 67 % des durchschnittlich wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens in den letzten Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, höchstens 1800,-Euro monatlich. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen unter 1000,-Euro monatlich, so erhöht sich der Prozentsatz entsprechend auf bis zu maximal 100%.

Ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes, aber mindestens 75,-Euro steht zu, wenn sich ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt befinden. Bei einem behinderten Kind beträgt die Altersgrenze 14 Jahre.

Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300,- Euro.

Anrechnung auf Sozialleistungen

Seit dem 01.01.2011 wird das Elterngeld in voller Höhe auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag angerechnet. Bei Antragstellern, die vor Geburt Einkommen im Sinne des BEEG erzielt haben, bleibt das Elterngeld in Höhe des errechneten durchschnittlichen Einkommens bis zu 300 EUR monatlich anrechnungsfrei.
 

Gebührenrahmen

Es entstehen keine Gebühren.

Benötigte Unterlagen

Regelmäßig erforderlich sind:
  • der vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Antrag
  • die Original-Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Zusatz „für die Beantragung von Elterngeld
  • ggf. eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis

Sofern das Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommen beantragt wird, sind zusätzlich erforderlich: 

  • Einkommensnachweise ( Gehaltsabrechnungen in Kopie ) aus den letzten 12 Monaten vor Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes oder bei Beamtinnen über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe und die Dauer des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • bei Selbständiger Tätigkeit der letzte Steuerbescheid / Steuervorauszahlungsbescheid 

Bei Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld ist außerdem

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit nach der Geburt, die Höhe des Verdienstes und die wöchentliche Arbeitszeit erforderlich
  • bei einer Selbständigen Tätigkeit während des Elterngeldbezugs, ist eine Erklärung zu Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des voraussichtlichen monatlichen Gewinns erforderlich 
     

Besonderheiten


  • Elterngeld wird rückwirkend bis zu 3 Lebensmonaten gezahlt
     
  • Die Auszahlung des Elterngeldes kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden
     
  • Elterngeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt
     

Bearbeitungszeit

Keine Bearbeitungsfrist.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Einreichung der vollständigen Unterlagen ca. 3 Wochen.

Rechtliche Grundlage

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ( Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG ) vom 5. Dezember 2006 ( BGBl. I, S. 2748), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 09.12.2010 (BGBl. I S. 1885).

Bitte beachten Sie, dass weitere Vorschriften berücksichtigt werden müssen, z. B. die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes, die Voraussetzungen für Nicht-EU/EWR-Bürger und NATO - Angehörige oder die Festlegung der Anrechnungsmonate.

BürgerService, Kreis Lippe, Bürger-, und Unternehmerservice, Wirtschaftsförderung

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Antragsaugabe und -annahme, Vollständigkeitsprüfung

Team BürgerService
Ebene 3, Haupteingang BürgerService
Telefon: 05231/62-300
Fax: 05231/621010

Kontakt aufnehmen

Jugend, Familie, Soziales und Bildung, Kreis Lippe, FB 3

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Ansprechpartner

Team Elterngeldangelegenheiten
Ebene 4, Zimmer 450, 451, 453
Telefon: 05231/62-77500

Kontakt aufnehmen