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Entfernungsbescheinigung
Die Entfernungsbescheinigung gibt in der Regel die kürzeste Entfernung zwischen einem Anfangs- und Endpunkt einer Wegstrecke an. (Beispiel: „Wohnung – Schule“) Sie dienen meistens der Ermittlung von Fahrtkostensansprüchen.
Gebührenrahmen
Nach zeitl. Aufwand (Zeitgebühr): je halbe Stunde = 28,00 Euro
Zahlungsart
Bar, Überweisung
Benötigte Unterlagen
keine
Bearbeitungszeit
bis 3 Tage
Topografische Datenerfassung, Kundenservice, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.4
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Auskunft Vermessung und Kataster
Ebene 7, Zimmer 751
Telefon:
05231 62 750 und 62 751
Fax:
05231 62 7740
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