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Fahrerlaubnis Erweiterung
Die Fahrerlaubnis der Klasse 1a gilt für Motorräder bis 25 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von weniger als 0,16 kW/kg. Besitzen Sie seit mindestens 2 Jahren eine solche Fahrerlaubnis, können Sie die Erweiterung auf die Klasse A-unbeschränkt beantragen. Sie dürfen dann sämtliche Motorräder ohne die Ablegung einer weiteren Fahrerlaubnisprüfung fahren. Allerdings ist es notwendig, dass Sie dann Ihren alten Führerschein gegen den neuen Kartenführerschein umtauschen. Falls Sie bereits den neuen Kartenführerschein besitzen, erfolgt die Erweiterung automatisch; die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist dann nicht mehr notwendig.
Gebührenrahmen
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 24,- €
- Gebühren für den Direktversand des Führerscheins 5,- €
Zahlungsart
bar, EC
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild, eckig, 35 x 45 mm im Halbprofil ohne Kopfbedeckung.
- Sie können Ihren Antrag beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes oder direkt bei Ihrer Führerscheinstelle stellen.
Rechtliche Grundlage
Fahrererlaubnisverordnung (FeV)
Fahrerlaubniserweiterung
Fahrerlaubnisse und Fahrschulen, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 StV/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Ansprechpartner
Frau Kaiser-Höner
Ebene 1 Zimmer 193
Telefon:
05231 62-1932
Fax:
05231/ 62184
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Frau Mc Glade
Ebene 1, Zimmer 193
Telefon:
05231 621930
Fax:
05231/ 62184
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Frau E. Pabst
Ebene 1, Zimmer193A
Telefon:
05231/62-1950
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Frau V. Streitparth
Ebene 1, Zimmer 193A
Telefon:
05231/62-1951
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