Behindertenfahrdienst, Beantragung des Berechtigungsausweises

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Behindertenfahrdienst, Beantragung des Berechtigungsausweises

Dieses Angebot des Kreises Lippe ermöglicht Menschen mit Behinderung, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Angebot steht Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können, zur Verfügung. Das Angebot kann genutzt werden für Fahrten im Umkreis von 30 km von der Wohnsitz-gemeinde aus für Besorgungen des täglichen Lebens, zum Besuch von Verwandten und Bekannten oder zum Besuch von Veranstaltungen.Nicht dazu gehören Fahrten zum Arzt.

Eine Verknüpfung zum Antragsvordruck und zu einem Merkblatt mit weiteren Einzelhei-ten finden Sie hier.
 

Gebührenrahmen

Jahresheft (quartalsgebunden)          120,00 €
Zusatzheft (mit 10 Einzelfahrten)        40,00 €

Für Bezieher von Sozialleistungen oder ähnlichen Leistungen:

Jahresheft (quartalsgebunden)         80,00 €
Zusatzheft (mit 10 Einzelfahrten)      25,00 €

Zahlungsart

Überweisung, bar, EC-Cash

Benötigte Unterlagen

- Antrag
- Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG"
(= außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Attest/ Bescheinigung des Arztes, über die ständige Nutzung eines Rollstuhles

Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus.
 

Besonderheiten

Die Durchführung des Behindertenfahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Lippe e.V., übernommen.

Sie können die Fahrten telefonisch anmelden unter:
Telefon: 0521/32 98 98-48
Telefax: 0521/32 98 98-53

Bearbeitungszeit

1 - 2 Wochen

BürgerService, Kreis Lippe, Bürger-, und Unternehmerservice, Wirtschaftsförderung

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

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Ansprechpartner

Antragsformularaus und -abgabe, Auskünfte

Team BürgerService
Ebene 3, Haupteingang BürgerService
Telefon: 05231/62-300
Fax: 05231/621010

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