Beihilfe beantragen

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Beihilfe beantragen

Aufgabe der Beihilfestelle ist die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-,Geburts- und Todesfällen sowie Anerkennungsverfahren für stationäre Reha-Maßnahmen, Kuren und Psychotherapien.
Neben den MitarbeiterInnen und VersorgungsempfängernInnen einiger Kommunen und unserer Verwaltung wird auch ein Teil der Landesbediensteten (Lehrer und Polizisten) betreut.


Wissenswertes
Beihilfen im Sinne der Beihilfenverordnung NRW sind unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn zum teilweisen Ausgleich der in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Kosten. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (BVO) und die hierzu ergangenen Ver¬waltungsvorschriften sowie die Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte in den jeweils geltenden Fassungen. Beihilfeberechtigt sind u.a. Beamte, Ruhestandbeamte, Witwen/er und Anwärter, solange sie Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt oder Witwen/ergeld erhalten. Auch vor dem 01.01.1999 eingestellte tariflich Beschäftigte haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Dieser ist jedoch eingeschränkt, da vorrangig die Sach- oder Dienstleistungen der gesetzl. Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen sind. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende (BVOAng).
 

Gebührenrahmen

keine

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Beihilfe ist der entsprechende Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ausgefüllt mit den dazugehörigen Rechnungen bei der Beihilfestelle des Kreises Lippe einzureichen.  

Besonderheiten

Nutzen Sie den Antrag in langer Form nur bei Änderungen oder als Erstantrag. Für alle anderen Fälle reicht der Kurzantrag aus.

Rechtliche Grundlage

  • Beihilfenverordnung NW (BVO NW)
  • Beihilfenverordnung für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende (BVO Ang)
  • ergänzende Verwaltungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • Landesbeamtengesetz (LBG)
  • Landesbesoldungsgesetz (LBesG)

 

Beihilfe, Kreis Lippe, FB 1 Service, FG 1.1 Personalservice

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr
Mo. - Do. 13.30 bis 15.00 Uhr

Ansprechpartner

Beihilfe: Buchstaben H-N, T, U und Stadt Lügde

Frau N. Bikert
Ebene 5, Zimmer 533
Telefon: 05231/62-5331

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Ansprechpartner

Buchstaben P-R, Sch und W-Z

Frau S. Brosch
Ebene 5, Zimmer 533
Telefon: 05231/62-5331

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Ansprechpartner

Kreis Herford

Frau St. Kneese-Pauls
Ebene 5, Zimmer 535
Telefon: 05231/62-5351

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Frau A. Münch
Ebene 5, Zimmer 536
Telefon: 05231/62-5361

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Herr F. Schulz
Ebene5, Zimmer 536
Telefon: 05231/62-5360

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Ansprechpartner

Pflegebeihilfe

Frau H. Sutmar
Ebene5, Zimmer 535
Telefon: 05231/62-5350

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Ansprechpartner

Beihilfe: Buchstaben A-G, O, S, St, V und für die Städte Schieder-Schwalenberg und Schlangen

Frau H. Sutmar
Ebene5, Zimmer 535
Telefon: 05231/62-5350

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