Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Familie und Jugend - Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Kinder, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, welches
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt lebt und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt oder Waisenbezüge erhält.

Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen.
Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes sind davon ausgeschlossen.

Diese Leistung wird längstens für 72 Monate gewährt. Im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes werden die ausgezahlten Unterhaltsbeträge von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil zurückgefordert.

Gebührenrahmen

Für die Unterhaltsberechtigten ist die Leistungsgewährung kostenlos.

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Getrenntleben (Meldebescheinigung, geänderte Lohnsteuerkarte in Kopie), Nachweis über Unterhaltsbemühugnen (Schriftverkehr Rechtsanwälte, Scheidungsurteil etc.) Unterhaltstitel, falls vorhanden. Für nichteheliches Kind zusätzlich erforderlich: Vaterschaftsfestellung bzw. Vaterschaftsanerkennung.

Bearbeitungszeit

Bei vollständigem Antrag ca. 3 Wochen.

Rechtliche Grundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Sozialgesetzbuch (SGB)

Weitere Informationen

Regionalbüro Blomberg, Kreis Lippe, FB 3, FG 3.2

Bahnhofstraße 13-15
32825 Blomberg

Ansprechpartner

Buchstabe A-G , I-K, und U-Z Stadt Blomberg, Stadt Horn/ Bad Meinberg, Stadt Lügde, Stadt Schieder-Schwalenberg

Frau K. Müller
Telefon: 05235/ 5093127

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Buchstabe H, L-T Stadt Blomberg, Stadt Horn/ Bad Meinberg, Stadt Lügde, Stadt Schieder-Schwalenberg

Herr R. Vesting
Telefon: 05235/5093126

Regionalbüro Dörentrup, Kreis Lippe, FB 3, FG 3.2

Gebäude ist barrierefrei zugänglich
Poststraße 11
32694 Dörentrup

Ansprechpartner

(Montag, Dienstag und Freitag); Buchstabe A-O Gemeinde Dörentrup, Stadt Barntrup, Gemeinde Kalletal, Gemeinde Extertal

Frau E. Behnke
Telefon: 05202/99366-15
Telefon: 05265/9559-22

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Buchstabe P-Z Gemeinde Dörentrup, Stadt Barntrup, Gemeinde Kalletal, Gemeinde Extertal

Herr Gelhaus
Telefon: 05265/9559-19

Regionalbüro Oerlinghausen, Kreis Lippe, FB 3, FG 3.2

Gebäude ist barrierefrei zugänglich
Rathausplatz 5
33813 Oerlinghausen

Ansprechpartner

(Mittwoch und Donnerstag); Buchstabe M-Z Stadt Oerlinghausen, Gemeinde Leopoldshöhe, Gemeinde Augustdorf, Gemeinde Schlangen

Frau E. Behnke
Telefon: 05202/99366-15
Telefon: 05265/9559-22

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Buchstabe A-L Stadt Oerlinghausen, Gemeinde Leopoldshöhe, Gemeinde Augustdorf, Gemeinde Schlangen

Frau U. Junker
Telefon: 05202/99366-16

Kontakt aufnehmen