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Fischerprüfung
Der Kreis Lippe als untere Fischereibehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fischereiausübung, somit auch für die Durchführung der Fischerprüfung.
Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern. Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei diesem einzureichen.
Gebührenrahmen
Prüfungsgebühr: 60,00 €
Benötigte Unterlagen
ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Besonderheiten
Vorgeschriebenes Mindestalter von dreizehn Jahren
Die Fischerprüfung findet im November eines jeden Jahres statt. Der Prüfungstermin wird in der Presse bekannt gegeben.
Rechtliche Grundlage
Landesfischereigesetz (LFischG)
Fischerprüfungsordnung
Controlling, Ordnung Kreis Lippe, FB 2, FG 2.1
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Herr Wenke
Ebene 3, Zimmer 376
Telefon:
05231/62-376
Fax:
05231/62-777
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