Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Freizeit, Kultur und Sport - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Zulassung eines Fahrzeuges für einen begrenzten Zeitraum im Jahr.
Wissenswertes:
- der Fahrzeughalter hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Lippe angemeldet, Zulassung auf Nebenwohnsitz nicht mehr möglich
- Gewerbebetriebe haben ihr Gewerbe in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Lippe angemeldet
- Firmen haben ihren Sitz im Kreis Lippe oder eine Außenstelle im Kreis Lippe angemeldet
- es wird ein Saisonzeitraum von mindestens 2 Monate und maximal 11 Monaten gewählt
- Saisonkennzeichen dürfen maximal 7-stellig sein; Beispiel: LIP AA 11 oder LIP A 111
Gebührenrahmen
Eine Übersicht der Zulassungsgebühren finden Sie hier.
Zahlungsart
bar, EC
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (erhältlich bei Ihrer Versicherung) für Saisonkennzeichen
- bei zugelassenen Fahrzeugen müssen die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden
- Lichtbildausweis mit Unterschrift, z. B. Personalausweis, Führerschein oder Pass
- bei Zulassung auf eine Firma ist ein aktueller Handelsregisterauszug, der Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers vorzulegen und ggf. zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, wenn sich der Hauptsitz der Firma außerhalb Lippes befindet
- bei Zulassung auf ein Gewerbe oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gewerbeanmeldung und der Personalausweis oder Pass und die Vollmachten aller Gewerbetreibenden vorzulegen; es muss schriftlich bekannt gegeben werden, auf welchen Inhaber zugelassen werden soll
- bei Zulassung auf einen Verein ist der Vereinsregisterauszug vorzulegen
- bei Zulassung auf Behörden, Kirchen, Freiberufler usw. ist ein Briefkopf mit Absenderangabe vorzulegen, der gleichzeitig eine Vollmachtserteilung enthält
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Vertretungsvollmacht mit Einverständniserklärung für die Steuerrückstandsprüfung und Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Fahrzeughalter die Zulassung nicht selber vornimmt
- Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
- bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Besonderheiten
Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen
Vor einer Zulassung wird geprüft, ob ein Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Gebühren aus zulassungsrechtlichen Vorgängen schuldet.
Werden Rückstände festgestellt, muss die Zulassung verweigert werden. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Wird die Zulassung durch einen Beauftragten vorgenommen, muss sich der Antragsteller damit einverstanden erklären, dass dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt gegeben werden dürfen. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.
Die für die Zulassung erforderliche Einzugsermächtigung muss schriftlich für das Finanzamt erteilt werden.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck Vertretungsvollmacht enthält alle erforderlichen Bestandteile.
Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige
Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck der Einverständniserklärung enthält alle erforderlichen Bestandteile.
Rechtliche Grundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Saisonkennzeichen
Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621865
Kontakt aufnehmen
Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621911
Kontakt aufnehmen
Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Ansprechpartner
Zulassungsstelle Detmold
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231/62111
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