Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

Zulassung eines Fahrzeuges für einen begrenzten Zeitraum im Jahr.
 

Wissenswertes:

  • der Fahrzeughalter hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Lippe angemeldet, Zulassung auf Nebenwohnsitz nicht mehr möglich
  • Gewerbebetriebe haben ihr Gewerbe in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Lippe angemeldet
  • Firmen haben ihren Sitz im Kreis Lippe oder eine Außenstelle im Kreis Lippe angemeldet
  • es wird ein Saisonzeitraum von mindestens 2 Monate und maximal 11 Monaten gewählt
  • Saisonkennzeichen dürfen maximal 7-stellig sein; Beispiel: LIP AA 11 oder LIP A 111

 

Gebührenrahmen

Eine Übersicht der Zulassungsgebühren finden Sie hier

Zahlungsart

bar, EC

Benötigte Unterlagen


  •  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (erhältlich bei Ihrer Versicherung) für Saisonkennzeichen
  • bei zugelassenen Fahrzeugen müssen die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden
  • Lichtbildausweis mit Unterschrift, z. B. Personalausweis, Führerschein oder Pass
  • bei Zulassung auf eine Firma ist ein aktueller Handelsregisterauszug, der Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers vorzulegen und ggf. zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, wenn sich der Hauptsitz der Firma außerhalb Lippes befindet
  • bei Zulassung auf ein Gewerbe oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gewerbeanmeldung und der Personalausweis oder Pass und die Vollmachten aller Gewerbetreibenden vorzulegen; es muss schriftlich bekannt gegeben werden, auf welchen Inhaber zugelassen werden soll
  • bei Zulassung auf einen Verein ist der Vereinsregisterauszug vorzulegen
  • bei Zulassung auf Behörden, Kirchen, Freiberufler usw. ist ein Briefkopf mit Absenderangabe vorzulegen, der gleichzeitig eine Vollmachtserteilung enthält
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Vertretungsvollmacht  mit Einverständniserklärung für die Steuerrückstandsprüfung und Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Fahrzeughalter die Zulassung nicht selber vornimmt
  • Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Besonderheiten

Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen

Vor einer Zulassung wird geprüft, ob ein Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Gebühren aus  zulassungsrechtlichen Vorgängen schuldet.
Werden Rückstände festgestellt, muss die Zulassung verweigert werden. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Wird die Zulassung durch einen Beauftragten vorgenommen, muss sich der Antragsteller damit einverstanden  erklären, dass dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt gegeben werden dürfen. Ohne  diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.
Die für die Zulassung erforderliche Einzugsermächtigung muss schriftlich für das Finanzamt erteilt werden.
Der unter "Weitere Informationen"  zur Verfügung gestellte Vordruck Vertretungsvollmacht enthält alle  erforderlichen Bestandteile.


Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige

Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Der unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Vordruck der  Einverständniserklärung enthält alle erforderlichen Bestandteile.

Rechtliche Grundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
 

Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621865

Kontakt aufnehmen

Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Zulassungsstelle Barntrup
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231-621911

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Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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Ansprechpartner

Zulassungsstelle Detmold
Telefon: 05231/62-1800
Fax: 05231/62111

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