Sport in der freien Landschaft

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Sport in der freien Landschaft

Bewegung im Freien an der frischen Luft ist gesund und gewinnt immer mehr Freunde. Sei es Wandern, Joggen, Nordic walking, Radfahren und sonstige Freiluftsportarten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Ausübung dieser Sportarten muss vor allem in besonders geschützten Gebieten natur- und landschaftsverträglich sein. Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln gibt hier die Richtlinie Sport und Natur des Kreises Lippe.
Für Sportveranstaltungen in der freien Landschaft ist generell eine Genehmigung erforderlich. In Schutzgebieten ist eine gesonderte Befreiung nötig. Immer ist das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Bei Veranstaltungen im Wald, wie z.B. Orientierungsläufen, ist das Regionalfortsamt Ostwestfalen-Lippe zuständig.
 

Gebührenrahmen

keine

Benötigte Unterlagen

Lageplan und Angaben zu Art, Umfang und Zeitraum der Veranstaltung

Rechtliche Grundlage

§ 59 Bundesnaturschutzgesetz, § 49 Landschaftsgesetz, Landschaftspläne des Kreises Lippe, Bundeswaldgesetz § 14, Landesforstgesetz §§ 2 u. 3

Landschaft und Naturhaushalt, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.2

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Linie 702 ab Bahnhof Detmold bis Kreishaus, alle 15 Minuten
Bus&Bahn Hotline
Anrufer aus Lippe 0180 1339933; Anrufer bundesweit 05231/977782

Ansprechpartner

Frau K. Dümmler
Ebene 6, Zimmer 639
Telefon: 05231/62-639
Fax: 05231/630114202

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