Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen

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Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen

Wie laut es sein darf, wird durch Vorschriften wie z.B. die TA Lärm gebietsabhängig geregelt; danach muss in Gewerbegebieten mehr Lärm hingenommen werden als in Wohngebieten. In der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) gelten wiederum deutlich niedrigere Richtwerte („Nachtruhe“).

Gebührenrahmen

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

keine

Besonderheiten

Bei Beschwerden wird eine Überprüfung des Sachverhalts durchgeführt, der Beschwerdeführer erhält eine Rückmeldung

Bearbeitungszeit

3 - 6 Wochen

Rechtliche Grundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
TA Lärm
Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImSchG)
Gaststättengesetz
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

Weitere Informationen

Immissionsschutz, Kreis Lippe,FB 4, FG 4.3

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Dr. Erle
Ebene 6, Zimmer 663
Telefon: 05231/62-663
Telefon: a.erle@kreis-lippe.de

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