Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Gesundheit - Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen
Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen
Wie laut es sein darf, wird durch Vorschriften wie z.B. die TA Lärm gebietsabhängig geregelt; danach muss in Gewerbegebieten mehr Lärm hingenommen werden als in Wohngebieten. In der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) gelten wiederum deutlich niedrigere Richtwerte („Nachtruhe“).
Gebührenrahmen
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
keine
Besonderheiten
Bei Beschwerden wird eine Überprüfung des Sachverhalts durchgeführt, der Beschwerdeführer erhält eine Rückmeldung
Bearbeitungszeit
3 - 6 Wochen
Rechtliche Grundlage
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
TA Lärm
Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImSchG)
Gaststättengesetz
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
Lärmbelästigung, Lärm, Lärmstörung
Immissionsschutz, Kreis Lippe,FB 4, FG 4.3
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Herr Dr. Erle
Ebene 6, Zimmer 663
Telefon:
05231/62-663
Telefon:
a.erle@kreis-lippe.de
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