Schwerbehindertenausweis

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Schwerbehindertenausweis

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese amtlich feststellen lassen.

Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen



Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

  • G erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung oder Kraftzeugsteuerermäßigung)
  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
  • B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson
  • RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
  • Bl Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
  • Gl Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung)


Hinweis:
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice oder bei den Sachbearbeitern im Fachgebiet 3.3.2. Hier können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis auch verlängern lassen.

 

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
  • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
  • Unterlagen über ihren Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre, mit Antrag einreichen
    (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor und Röntgenbefunde- keine Röntgenbilder)

Besonderheiten

  • bei minderjährigen Antragstellern ist der gesetztliche Vertreter zu benennen ( isbesondere die Postanschrift)
  • Ausländische Mitbürger müssen über einen gültigen Aufenthaltstittel verfügen und eine Passkopie beifügen

Erstanträge und Verlängerungen f. Bürger können in der Regel auch bei den Städten und Gemeinden bearbeitet werden.

Bearbeitungszeit

richtet sich nach Aufwand

Rechtliche Grundlage

nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -Schwerbehindertenrecht -

Weitere Informationen

BürgerService, Kreis Lippe, Bürger-, und Unternehmerservice, Wirtschaftsförderung

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

Kontakt aufnehmen

Ansprechpartner

Annahme der Erstanträge und Verlängerungsanträge mit Vollständigkeitsprüfung

Team BürgerService
Ebene 3, Haupteingang BürgerService
Telefon: 05231/62-300
Fax: 05231/621010

Kontakt aufnehmen

Hilfe bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung Kreis Lippe, FB 3, FG 3.4.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ansprechpartner

Antragsformular, Verlängerung, fachliche Auskunft

Team Schwerbehindertenangelegenheiten
Ebene 3
Telefon: 05231/62-77555

Kontakt aufnehmen

Städte und Gemeindeverwaltungen


Ansprechpartner

Erstanträge und Verlängerungen f. Bürger

Gemeinde Augustdorf
Telefon: 05237/9710-0

Stadt Barntrup

Stadt Blomberg
Telefon: 5235/504-0

Stadt Detmold
Telefon: 05231/977-0

Gemeinde Dörentrup
Telefon: 05265/739-0

Gemeinde Extertal
Telefon: 05262/402-0

Stadt Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234/201-0

Gemeinde Kalletal
Telefon: 05264/644-0

Gemeinde Kalletal
Telefon: 05264/644-0

Stadt Lage
Telefon: 05232/601-0

Stadt Lemgo
Telefon: 05261/213-0

Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon: 05208/991-0

Stadt Oerlinghausen
Telefon: 05202/493-0

Stadt Schieder-Schwalenberg
Telefon: 05282/601-0

Gemeinde Schlangen
Telefon: 05252/981-0