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Jägerprüfung
Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, somit auch zur Durchführung der Jägerprüfung.
Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Außerdem ist ein Mindestalter von fünfzehn Jahren vorgeschrieben.
Die Jägerprüfung findet im April/Mai eines jeden Jahres statt. Der Prüfungstermin wird im Kreisblatt bekannt gemacht.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung werden vom Leiter des Vorbereitungskurses ausgehändigt bzw. können beim Kreis Lippe angefordert werden. Sie sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe einzureichen.
Gebührenrahmen
Prüfungsgebühr: 220,00 €
Zulassungsgebühr: 30,00 €
insgesamt: 250,00 €
Zahlungsart
Überweisung
Benötigte Unterlagen
Dem Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung sind beizufügen:
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Rechtliche Grundlage
Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NW)
Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung)
Controlling, Ordnung Kreis Lippe, FB 2, FG 2.1
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Herr Wenke
Ebene 3, Zimmer 376
Telefon:
05231/62-376
Fax:
05231/62-777
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