Ausbildungsförderung Bewilligung

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Ausbildungsförderung Bewilligung

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Der Kreis ist zuständig für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch von:

  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossenen Berufsausbildung voraussetzt,
  • Abendhauptschulen,
  • Abendrealschulen,
  • Berufsaufbauschulen.

Für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wie z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen ab der zehnten Klasse sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besteht die Möglichkeit der Förderung nur dann, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht im Haushalt der Eltern wohnt und eine auswärtige Unterbringung notwendig ist. Die Anerkennung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen an bestimmte Kriterien gebunden, so dass für die Schülerinnen und Schüler eine Förderung häufig nicht möglich ist.

Neben den Zeiten eines Schulbesuches wird auch die Durchführung eines Praktikums, welches für eine Schulausbildung vorgeschrieben ist, gefördert.

Im Normalfall ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern maßgeblich für die Antragstellung.

Gebührenrahmen

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Zahlungsart

ohne

Benötigte Unterlagen

Antragsformular (siehe Verknüpfung)

Besonderheiten

ohne

Bearbeitungszeit

Keine Bearbeitungsfrist

Rechtliche Grundlage

BAföG(Bundesausbildungsförderungsgesetz)

BürgerService, Kreis Lippe, Bürger-, und Unternehmerservice, Wirtschaftsförderung

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