Teilungsvermessung

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Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermesung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen. (z.B. Bauplätze) Eine Sonderung ist ein Sonderfall einer Teilungsvermessung, bei der auf die örtliche Untersuchung der bestehenden Grenzen verzichtet wird. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, außerdem kann in dem Fall die neue Grenze nur geradlinig zwischen zwei bereits im Kataster vorhandenen Grenzpunkten gezogen werden.

Gebührenrahmen

Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW, in der Regel nach Größe, Grenzlänge und Bodenrichtwert

Zahlungsart

Rechnung

Benötigte Unterlagen

Nur bei bebauten Grundstücken ist ein Lageplan für die Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde nötig.

Besonderheiten

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Lageplan zur Teilungsgenehmigung nur vom Katasteramt oder einem ÖbVI angefertigt werden, s. BauPrüvVO NRW § 3 (3)

Rechtliche Grundlage

Vermessungs- und Katastergesetz NRW, BauPrüfVO NRW

Weitere Informationen

Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung