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Teilungsvermessung
Bei einer Teilungsvermesung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen. (z.B. Bauplätze) Eine Sonderung ist ein Sonderfall einer Teilungsvermessung, bei der auf die örtliche Untersuchung der bestehenden Grenzen verzichtet wird. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, außerdem kann in dem Fall die neue Grenze nur geradlinig zwischen zwei bereits im Kataster vorhandenen Grenzpunkten gezogen werden.
Gebührenrahmen
Gebühren nach Vermessungsgebührenordnung NRW, in der Regel nach Größe, Grenzlänge und Bodenrichtwert
Zahlungsart
Rechnung
Benötigte Unterlagen
Nur bei bebauten Grundstücken ist ein Lageplan für die Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde nötig.
Besonderheiten
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Lageplan zur Teilungsgenehmigung nur vom Katasteramt oder einem ÖbVI angefertigt werden, s. BauPrüvVO NRW § 3 (3)
Rechtliche Grundlage
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, BauPrüfVO NRW
Bauplatzvermessung, Abtrennung von Teilflächen eines Grundstücks
Vermessungen, Kreis Lippe, FB 5, FG 5.1
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung