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Beseitigung von Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen in Notfällen
Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen sind nützliche Insekten, die aber aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit oft als störend oder gefährlich empfunden werden.
Gebührenrahmen
im Einzelfall
Benötigte Unterlagen
keine
Besonderheiten
Unsere Fragen und Antworten informieren Sie ausführlich über Verhaltensweisen bzw. Gegenmaßnahmen bei Störungen durch Stechinsekten.
Fragen & Antworten: Beseitigung von Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen in Notfällen
- Wer organisiert eine Umsiedlung?
- Bei Störungen durch Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen muss zunächst versucht werden, eine für Mensch und Tier sinnvolle und annehmbare Lösung zu finden.
Für Wespen und Hornissen kommt unter Umständen - sofern unbedingt
erforderlich - eine Umsiedlung der Nester in Betracht.
Bienen sind in Kultur gehaltene Nutztiere. Unter bestimmten Umständen teilt sich ein Bienenvolk auf. Der eine Teil verbleibt im Nest, der andere schwärmt aus und bildet eines neues Bienenvolk. Diese Bienenschwärme können von Imkern wiedereingefangen und genutzt werden.
- Wer ist für eine Bekämpfung und Beseitigung zuständig?
- Kommt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr nur die Bekämpfung bzw. Beseitigung von Stechinsekten in Betracht, ist folgendes zu beachten:
Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.
Zur Entfernung der Nester muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch ausfindig machen. Die Entfernung ist kostenpflichtig. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Hornissen unterliegen besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei ihrer Bekämpfung ist daher zusätzlich eine Ausnahme der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
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