Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

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Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.
Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen. Über die Landschaftsplanung hinaus ist der Naturschutz in hohem Maße auf diese private Initiative angewiesen. Neben einem hohen Maß an Engagement, Wissen und Zeit ist natürlich auch finanzieller Aufwand hiermit verbunden. Da diese Maßnahmen im öffentlichen Interesse stehen, gewähren sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Kreis Lippe Zuwendungen.

Gebührenrahmen

keine

Benötigte Unterlagen


  • Übersichtsplan 1:25000
     
  • Lageplan 1:5000
     
  • Gestattungs- oder Pachtverträge*
     
  • Längs- und Querschnittzeichnungen z.B. bei Anlage von Teichen Anträge für Folgejahr (s.u.) sind bis jeweils bis zum 15.9.eines jeden Jahres einzureichen. Der Förderrahmen bei allen Maßnahmen bewegt sich zwischen 40 und 80% bzw. erfolgt im Rahmen ein Festbetragsfinanzierung (z.B.Betrag pro Baum).
     
  • *Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers dahingehend vorzulegen, dass die gepl. Maßn. langfristig, mindestens jedoch 15 Jahre erhalten gepflegt und ggf. erneuert werden. Auch ein vorgelegter Pachtvertrag über diesen Zeitraum erfüllt diese Voraussetzung.
     

Besonderheiten

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes
  • Wiederbegründung, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen, 
  • Pflege und Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen usw., 
  • Entschlammungs- und Säuberungsmaßnahmen an Tümpeln, Teichen und Flussaltarmen, 
  • Pflege von Einzelbäumen, Kopfweiden, Baumgruppen und Alleen außerhalb des Waldes, die für das Orts- bzw. Landschaftsbild oder aus ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind,
  • die Erhaltung und Gestaltung von biologisch wertvollen Steinbrüchen oder sonstigen Erdaufschlüssen,
  • Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden, 
  • Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen, Anlegung von Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsplätzen für bedrohte Tierarten und ggf. 
  • die Aufzucht von Jungtieren der geschützten Arten.

Bearbeitungszeit

Wir empfehlen Ihnen eine vorherige telefonische Terminabsprache.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes (Förderrichtlinien Naturschutz - Fö-Na 01)
Rd.Erl des Ministers für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16.03.2001 III-6-618.01.02.00 Fundstelle: Minersterialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr.25 vom 23.April 2001

Landschaft und Naturhaushalt, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.2

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Linie 702 ab Bahnhof Detmold bis Kreishaus, alle 15 Minuten
Bus&Bahn Hotline
Anrufer aus Lippe 0180 1339933; Anrufer bundesweit 05231/977782

Ansprechpartner

Herr T. Cleve
Ebene 6, Zimmer 628
Telefon: 05231/62-628
Fax: 05231/630118104

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