Grundwasserentnahme/-zutageförderung, Erlaubnis

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Grundwasserentnahme/-zutageförderung, Erlaubnis

Die Entnahme/Zutageförderung von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Erlaubnis muss bei der zuständigen Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden.

Im Erlaubnisverfahren wird seitens der Wasserbehörde geprüft ob die Entnahme/ Zutageförderung des Grundwassers zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der Natur führen kann.

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Regel auf 20 Jahre befristet.
 

Gebührenrahmen

Die Gebühr der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach der zu entnehmenden Wassermenge und nach der Dauer der Erlaubnis. Die Mindestgebühr für den Erlaubnisbescheid beträgt 100 €.
 

Zahlungsart

Überweisung

Benötigte Unterlagen

- Antrag Grundwasserbenutzung

- Anzeige der Nutzung beim Gesundheitsamt, Kreis Lippe
 

Besonderheiten

Erlaubnisfreie Grundwasserentnahme gem. § 33 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

In Einzelfällen ist für die Grundwasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
 

Rechtliche Grundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Wasser-/Abfallwirtschaft, Immissions-/Bodenschutz, Energie, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.3

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ansprechpartner

Team Wasserwirtschaft
Ebene 6, Zimmer 676
Telefon: 05231/62-676

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