Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Natur und Umwelt - Grundwasserentnahme/-zutageförderung, Erlaubnis
Grundwasserentnahme/-zutageförderung, Erlaubnis
Die Entnahme/Zutageförderung von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Erlaubnis muss bei der zuständigen Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden.
Im Erlaubnisverfahren wird seitens der Wasserbehörde geprüft ob die Entnahme/ Zutageförderung des Grundwassers zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der Natur führen kann.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Regel auf 20 Jahre befristet.
Gebührenrahmen
Die Gebühr der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach der zu entnehmenden Wassermenge und nach der Dauer der Erlaubnis. Die Mindestgebühr für den Erlaubnisbescheid beträgt 100 €.
Zahlungsart
Überweisung
Benötigte Unterlagen
- Antrag Grundwasserbenutzung
- Anzeige der Nutzung beim Gesundheitsamt, Kreis Lippe
Besonderheiten
Erlaubnisfreie Grundwasserentnahme gem. § 33 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
In Einzelfällen ist für die Grundwasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Rechtliche Grundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wasser-/Abfallwirtschaft, Immissions-/Bodenschutz, Energie, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.3
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Team Wasserwirtschaft
Ebene 6, Zimmer 676
Telefon:
05231/62-676
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