Reisekosten abrechnen

Skip Navigation LinksKreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Schule, Weiterbildung und Sport - Reisekosten abrechnen

Reisekosten abrechnen

Reisekosten gliedern sich in Aufwendungen für Dienstreisen oder für Fortbildungen. Es soll dem Beschäftigten die Möglichkeit gebeben werden, sich die bei einer Dienstreise entstandenen Aufwendungen erstatten zu lassen, z.B. Fahrtkosten, Wegstrecken-, Mitnahmeentschädigung für Bedienstete und schweres Gepäck (mind. 40 KG), Tagegeld, Übernachtungskosten sowie Nebenkosten.

Gebührenrahmen

keine

Benötigte Unterlagen

- Antragsformular (Reisekostenrechnung)
- Dienstreisegenehmigung oder Abordnung
- Hotelrechnungen und sonstige Rechnungen (z.B. Seminargebühren, sofern nicht beglichen)
 

Besonderheiten

Erstattungsmöglichkeiten:

Es sind die Kosten erstattungsfähig, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen oder die in Verbindung mit dem Dienstgeschäft entstanden sind.

Fahrtkosten:
Wegstreckenentschädigung pro Km:
0,30 € bei Benutzung des Privat-Kfz aus dienstl. Grund

bei sonstigen Gründen:
0,20 € bei Fahrleistung über 30 Km

Mitnahmeentschädigung pro Km:
0,02 € pro Person

Tagegelder:
Anspruchsvoraussetzung ist eine Abwesenheitsdauer vom Wohn- oder Dienstort von mind. 8 Std.
Höhe der Tagesgeldsätze bei:
8 – 14 Std.: 6 €
14-24 Std.: 12 €
voller Tag: 24 €
- unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung wird berücksichtigt -

Übernachtungspauschalen:
20 €, sofern keine Hotelübernachtung erfolgt
bei Hotelübernachtung:
60 € Höchstsatz pro Nacht, in Großstädten 80 €

Die Wegstreckenentschädigung bei Fortbildungen mit tägl. Rückkehr zum Wohnort beträgt 0,22 €.
Die Aufwandsentschädigung bei Fortbildungen beträgt bei einer Abwesenheit vom Wohnort von
mind. 11 Std. 2 €.

Rechtliche Grundlage

Landesreisekostengesetz (LRKG),
Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO), Auslandsreisekostenverordnung (ARVO)

Weitere Informationen

Reisekosten, Kreis Lippe, FB 1, FG 1.1

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. : 7.30 bis 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 13.30 bis 15.00 Uhr

Ansprechpartner

Reisekosten Kreisbedienstete, Lehrer, Polizei

Frau Ch. Sonntag
Ebene 5, Zimmer 529
Telefon: 05231/62-5290

Kontakt aufnehmen