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Registrierung als Futtermittelunternehmer
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01.01.2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Gebührenrahmen
Die Registrierung als Futtermittelunternehmer ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung kann das unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Formular benutzt werden.
Besonderheiten
Für Betriebe, die ausschließlich Zukauffuttermittel verfüttern, entfällt diese Registrierungspflicht.
Rechtliche Grundlage
Futtermittelhygieneverordnung
Futtermittelüberwachung
Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.5
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Ansprechpartner
Herr Dr. Harms
Ebene 2, Zimmer 218
Telefon:
05231/62-218
Fax:
05231/62-224
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