Registrierung als Futtermittelunternehmer

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Registrierung als Futtermittelunternehmer

Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01.01.2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.

Gebührenrahmen

Die Registrierung als Futtermittelunternehmer ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung kann das unter "Weitere Informationen" zur Verfügung gestellte Formular benutzt werden.

Besonderheiten

Für Betriebe, die ausschließlich Zukauffuttermittel verfüttern, entfällt diese Registrierungspflicht.

Rechtliche Grundlage

Futtermittelhygieneverordnung

Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.5

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Ansprechpartner

Herr Dr. Harms
Ebene 2, Zimmer 218
Telefon: 05231/62-218
Fax: 05231/62-224

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