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Sachkundenachweis für Halter bestimmter Hunde nach Landeshundegesetz NRW
Für das Halten von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich. Für die Erlaubniserteilung muss der Hundehalter nachweisen, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt.
Der Sachkundenachweis ist auf die Person des Hundehalters bezogen, er kann durch eine Prüfung und Bescheinigung des amtlichen Tierarztes erbracht werden.
Die Sachkunde wird in der Regel im Rahmen einer schriftlichen Abfrage geprüft. Dabei muss der Halter insbesondere ausreichende theoretische Kenntnisse nachweisen über
- Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
- Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes,
- rassespezifische Eigenschaften,
- Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
- Erziehung des Hundes
- Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.
Gebührenrahmen
Gebühr für die Sachkundeprüfung richtet sich nach dem entstandenen Aufwand,
- 30,00 € für eine schriftlichen Abfrage
Zahlungsart
Rechnung
Benötigte Unterlagen
keine
Besonderheiten
Für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist eine Terminabsprache erforderlich.
Für Hunde bestimmter Rassen kann die Sachkundebescheinigung auch von einem anderen anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden. Die jeweilige Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).
Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.5
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Ansprechpartner
Frau S. Schneider
Ebene 2, Zimmer 225
Telefon:
05231/62-2250
Fax:
05231/62224
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