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Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW
Mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung können Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde, die Befreiung von der Maulkorb- und / oder der Anleinpflicht beantragen.
Im Rahmen dieser Prüfung beurteilt der Amtstierarzt auf einem neutralen Gelände, das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und anderen Hunden. Dabei werden die Hunde verschiedenen Reizen ausgesetzt sowie mit körperlichen Berührungen konfrontiert, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Hunde brauchen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats keinen Maulkorb zu tragen. Der beamtete Tierarzt kann aber für Hunde, die das Mindestalter für eine aussagekräftige Verhaltensprüfung (ab 15 Monate) noch nicht erreicht haben, eine vorläufige Beurteilung erstellen. Im Kreis Lippe wird die Vorstellung auch von jüngeren Hunden ausdrücklich begrüßt.
Gebührenrahmen
Für die Verhaltensprüfung ist eine Terminabsprache erforderlich, es werden Gebühren in Höhe von 150,- € berechnet.
Zahlungsart
Barzahlung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes
- Identitätsnachweis des Hundes (z.B. Mikrochip)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Besonderheiten
Für Hunde bestimmter Rassen kann die Verhaltensprüfung auch von einem anderen anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle, wie z. B. einem privaten Zuchtverein durchgeführt werden. Die notwendige Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).
Rechtliche Grundlage
Landeshundegesetz NRW
Hundeprüfung, Hundehaltung, Prüfung, Verhaltensprüfung
Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.5
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Do. 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Ansprechpartner
Frau S. Schneider
Ebene 2, Zimmer 225
Telefon:
05231/62-2250
Fax:
05231/62224
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